Christa Pike nach gescheiterter Hinrichtung wieder bei Bewusstsein
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 22:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie zum Tode verurteilte US-Amerikanerin Christa Pike ist eine Woche nach dem gescheiterten Hinrichtungsversuch im US-Bundesstaat Tennessee laut ihren Anwälten wieder bei Bewusstsein, kann aber nur begrenzt sprechen.
Verwirrt und schwer erkrankt
Pikes Anwalt Randy Spivey sagte am Mittwoch nach einer Verhandlung in Nashville, seine Mandantin sei kognitiv weiterhin stark verwirrt und drifte zeitweise ab. Ihre ersten Worte nach dem Aufwachen seien gewesen: „Wo bin ich und wer seid ihr?“ Zugleich wisse sie, dass der Staat versucht habe, sie hinzurichten.
Die 50-Jährige hat nach Angaben ihrer Anwälte ein Blutgerinnsel in einem Arm und kann derzeit keine Gliedmaßen bewegen. Zudem leidet sie an einer Lungenentzündung, wird ernährt und hat nach Einschätzung ihrer Verteidiger einen langen Weg der Genesung vor sich.
Zwei Dosen Pentobarbital verabreicht
Am vergangenen Mittwochabend waren Pike nach Angaben der Behörden die zwei im Hinrichtungsprotokoll vorgesehenen Dosen Pentobarbital verabreicht worden. Dennoch blieb sie am Leben und wurde in einem Krankenhaus im Raum Nashville künstlich beatmet.
Ihre Anwälte erklärten, sie seien zunächst davon ausgegangen, Pike sei hirntot und die lebenserhaltenden Maßnahmen würden beendet. Dann sei sie zur Überraschung aller aufgewacht und habe begonnen zu sprechen.
Beweismittel sollen gesichert werden
Anwalt Luke Ihnen sagte, Pike habe bis Dienstag weder mit ihrem Anwaltsteam noch mit dem medizinischen Betreuungsteam kommunizieren können. Vor dem Hinrichtungsversuch hatte sie ein Tablet genutzt, um Kontakt zu Angehörigen, Freunden und ihren Anwälten zu halten; ob sie es inzwischen bedienen könne, sei unklar.
Richterin I'Ashea Myles gab dem Antrag der Verteidigung statt, Beweismittel des Hinrichtungsversuchs zu sichern. Dies könne wichtig werden, falls eine weitere Hinrichtung angefochten werden müsse.
Forderung nach lebenslanger Haft
Pikes Anwälte fordern den republikanischen Gouverneur von Tennessee, Bill Lee, erneut auf, die Todesstrafe in lebenslange Haft ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung umzuwandeln. Lee hatte die letzte für dieses Jahr geplante Hinrichtung im Bundesstaat in der vergangenen Woche abgesagt.
Bereits im Mai war in Tennessee die Hinrichtung eines anderen Verurteilten abgebrochen worden, weil die erforderlichen intravenösen Zugänge nicht gelegt werden konnten. Nach Angaben des Death Penalty Information Center ist kein vergleichbarer moderner US-Fall bekannt, in dem die vorgesehenen Hinrichtungsmedikamente verabreicht wurden und der Gefangene dennoch weiterlebte.
Verurteilung wegen Mordes
Pike war 1996 wegen des Mordes an der damals 19 Jahre alten Colleen Slemmer zum Tode verurteilt worden. Slemmer war 1995 in einem abgelegenen Gebiet nahe der Universität von Tennessee in Knoxville über längere Zeit gefoltert und getötet worden. Pike war zur Tatzeit 18 Jahre alt; ihre Hinrichtung wäre die erste einer Frau in Tennessee seit mehr als 200 Jahren gewesen.
Ein seltener Ausnahmefall
Christa Pike hat nach Angaben ihrer Anwälte zwei verabreichte Dosen Pentobarbital überlebt. Damit steht der Fall für eine außergewöhnliche Störung des vorgesehenen Ablaufs einer tödlichen Injektion. Nach Darstellung des Death Penalty Information Center ist kein vergleichbarer moderner US-Fall bekannt, bei dem die vorgesehenen Medikamente verabreicht wurden und die verurteilte Person dennoch weiterlebte.
Im Mittelpunkt steht nun neben Pikes Gesundheitszustand die Frage, wie es zu dem Fehlschlag kommen konnte. Ihre Anwälte berichten von erheblichen Problemen beim Legen der intravenösen Zugänge sowie von schweren Verletzungen an den Armen. Der Gouverneur von Tennessee hat eine externe Untersuchung angeordnet; zudem wurden weitere Hinrichtungen im Bundesstaat bis zum Abschluss der Prüfung ausgesetzt.
Juristische Folgen
Für Pike kann der Gesundheitszustand unmittelbare rechtliche Bedeutung erlangen. Ihre Verteidiger wollen Beweismittel des Hinrichtungsversuchs sichern und verlangen, die Todesstrafe in lebenslange Haft ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung umzuwandeln. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein erneuter Hinrichtungsversuch rechtlich möglich wäre, dürfte von medizinischen Befunden, der Bewertung des Ablaufs und weiteren Gerichtsentscheidungen abhängen.
Der Fall betrifft damit nicht nur Tennessee. Er lenkt erneut Aufmerksamkeit auf die Zuverlässigkeit der Giftspritze, die medizinische Überwachung von Hinrichtungen und die Verantwortung staatlicher Stellen bei einem Vollstreckungsfehler. Für Leser in Deutschland ist zudem relevant, dass die Todesstrafe in den USA weiterhin in mehreren Bundesstaaten gesetzlich vorgesehen und Gegenstand anhaltender politischer und juristischer Auseinandersetzungen ist.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau: „USA: Frau nach gescheiterter Hinrichtung wieder bei Bewusstsein“ (07.10.2026)
Der Bericht bestätige, Pike sei nach dem Hinrichtungsversuch wieder ansprechbar und werde intensivmedizinisch behandelt. Er setze den Schwerpunkt auf die Forderung der Anwälte nach einer Umwandlung der Todesstrafe und auf die erneut entfachte Debatte über die Zuverlässigkeit der Giftspritze; die genaue Ursache des Fehlschlags bleibe offen.
Euronews: „Christa Pike nach Giftspritzen wieder wach: Anwälte verlangen Aufklärung“ (07.10.2026)
Der Artikel bestätige den verbesserten Bewusstseinszustand und die schweren Verletzungen an Pikes Armen. Anders als der Bericht der tagesschau hebe er zusätzlich die angeordnete externe Untersuchung, den vorläufigen Stopp weiterer Hinrichtungen in Tennessee und den Rücktritt des Gefängnischefs hervor.
Beide Berichte stellten die Genesung und die Forderung nach einer milderen Strafe heraus. Als offene Frage bleibe, ob ein Problem mit den intravenösen Zugängen den Fehlschlag verursacht habe und welche rechtlichen Folgen sich daraus ergäben.
