Capital Bra soll 250.000 Euro für Glücksspielwerbung zahlen
Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 12:07 Uhr | dpa, AD HOC NEWSVerfahren gegen Capital Bra
- Die GGL leitete im Oktober 2025 ein Verfahren gegen den Musiker ein.
- Der Bescheid über 250.000 Euro wurde im April bei einem Konzert in Wiesbaden zugestellt.
- Das Verfahren wurde vom Verwaltungsgericht Halle an das Verwaltungsgericht Berlin verwiesen.
Gericht weist Eilantrag von Capital Bra ab
Rapper Capital Bra hat sich im Streit mit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder zunächst erfolglos gegen ein Zwangsgeld von 250.000 Euro gewehrt. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte im Eilverfahren ab, die Vollstreckung der Zahlung auszusetzen.
Behörde sieht verbotene Glücksspielwerbung
Die GGL hatte im April öffentlich gemacht, dass sie wegen Werbung für illegales Glücksspiel gegen den Musiker ermittelt und das Zwangsgeld festgesetzt hat. Der Bescheid wurde nach Angaben der Behörde bei einem Club-Konzert in Wiesbaden durch die Polizei zugestellt.
Nach Angaben der Behörde leitete sie bereits im Oktober 2025 ein Verfahren ein. Capital Bra, der bürgerlich Vladyslav Balovatsky heißt, habe weder auf eine Anhörung noch auf eine Untersagungsverfügung reagiert.
Zahlung ist nach Fristablauf fällig
Mit dem Eilverfahren wollte der Musiker eine sofortige Zahlung verhindern, bis der Fall im Hauptsacheverfahren geklärt ist. Nach der Gerichtsentscheidung sind jedoch Fristen verstrichen, sodass das Zwangsgeld fällig ist.
Capital Bra kann gegen die Entscheidung noch Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz einlegen. Wann über die Klage selbst entschieden wird, ist nach Angaben der Gerichtssprecherin offen.
Anwalt bestreitet Vorwurf
Die Glücksspielbehörde wirft dem Rapper vor, auf seinen Social-Media-Kanälen wiederholt Inhalte veröffentlicht zu haben, in denen er illegales Online-Glücksspiel spiele und bewerbe. Die Behörde erklärte, er habe sich dabei gefilmt und die Aufnahmen in Livestreams sowie als Videos auf seinen Kanälen verbreitet.
Der Anwalt von Capital Bra, Nik Sarafi, hält die Bescheide der Behörde für rechtswidrig und verweist auf EU-Recht. Sein Mandant betreibe gegenwärtig keine Glücksspielwerbung und plane keine entsprechenden Werbepartnerschaften.
Verfahren nach Berlin verwiesen
Die Klage war zunächst beim Verwaltungsgericht Halle eingegangen, weil die Glücksspielbehörde dort ihren Sitz hat. Das Gericht erklärte sich für nicht zuständig und leitete das Verfahren an das Verwaltungsgericht Berlin weiter, weil der Rapper dort gemeldet ist.
Der Fall zeigt, dass die Glücksspielaufsicht auch gegen reichweitenstarke Personen aus der Unterhaltungsbranche vorgeht. Maßgeblich ist dabei nicht nur, ob ein Angebot selbst betrieben wird, sondern auch, ob Inhalte in sozialen Netzwerken die Nutzung unerlaubter Online-Glücksspiele fördern können.
Die GGL hatte das Verfahren nach eigenen Angaben bereits im Oktober 2025 eingeleitet. Weil der Musiker nach Darstellung der Behörde weder auf die Anhörung noch auf die Untersagungsverfügung reagierte, setzte sie später das Zwangsgeld fest. Die Zustellung bei einem Konzert in Wiesbaden machte den Vorgang zusätzlich öffentlich.
Gerichtliche Klärung steht noch aus
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin betrifft zunächst nur den Eilantrag gegen die Vollstreckung. Damit ist der Rechtsstreit in der Hauptsache nicht beendet. Capital Bra kann gegen die Entscheidung im Eilverfahren Beschwerde einlegen; über die Klage gegen die Maßnahmen der Behörde soll gesondert entschieden werden.
Für den Rapper bedeutet der Beschluss dennoch, dass die Zahlung nach den Angaben des Gerichts fällig ist. Für die Aufsicht ist der Fall wegen der großen Reichweite sozialer Medien relevant: Beiträge von Prominenten können Glücksspielangebote einem Publikum zugänglich machen, das klassische Werbung möglicherweise nicht als solche wahrnimmt.
