Bünde: Fünf Jahre Haft für Schändung von sieben Leichen im Krankenhaus
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 12:50 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Landgericht Bielefeld hat einen 39-Jährigen wegen der Schändung von sieben Leichen in einem Krankenhaus in Bünde zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Umfassendes Geständnis im Prozess
Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der Familienvater mehrfach sexuell an den Toten in einem Kühlraum des Krankenhauses vergangen. Der Mann legte im Prozess ein umfassendes Geständnis ab.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann den Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit einer Revision befassen.
Weitere Straftaten berücksichtigt
Neben der Störung der Totenruhe verurteilte das Gericht den Mann auch wegen Diebstahls, Wohnungseinbruchs, zweier versuchter Brandstiftungen und des Besitzes von Kinderpornografie.
Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert. Damit blieb die Strafe des Landgerichts deutlich unter diesem Antrag.
Frage nach dem Motiv bleibt offen
Der Vorsitzende Richter Thorsten Bolte sagte in der Urteilsbegründung, der Angeklagte habe zwar gestanden, aber keine Antwort darauf gegeben, wie es zur Leichenschändung gekommen sei. Dies sei schwer erklärbar und beschäftige einen Richter nur selten in dessen Laufbahn.
Der 39-Jährige hatte kurz vor den Taten seinen Arbeitsplatz in dem Krankenhaus verloren. Nach Angaben im Prozess besaß er weiterhin Zugang zu dem Gebäude. Die Einbrüche begründete er mit einer Suchtproblematik und dem dadurch entstandenen Finanzierungsbedarf.
Urteil im Spannungsfeld mehrerer Delikte
Das Landgericht Bielefeld hat die Schändung der sieben Leichen nicht isoliert betrachtet. Neben der Störung der Totenruhe flossen weitere Straftaten in das Urteil ein: Diebstahl, Wohnungseinbruch, zwei versuchte Brandstiftungen und der Besitz von Kinderpornografie. Dadurch entstand ein Gesamtstrafverfahren, in dem die einzelnen Tatvorwürfe und das Geständnis gemeinsam bewertet wurden.
Für die rechtliche Einordnung ist entscheidend, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Eine Revision zum Bundesgerichtshof kann insbesondere prüfen, ob das Landgericht das Strafrecht fehlerfrei angewandt und die Strafe nachvollziehbar bemessen hat. Eine neue vollständige Beweisaufnahme ist damit grundsätzlich nicht verbunden.
Bedeutung für Krankenhäuser
Der Fall verweist zugleich auf die besonderen Sicherheitsanforderungen in Bereichen, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind. Dass der Mann nach dem Verlust seiner Beschäftigung noch Zugang zum Krankenhaus hatte, macht die Kontrolle von Zutrittsrechten zu einem zentralen organisatorischen Punkt. Dazu gehören die schnelle Sperrung nicht mehr benötigter Berechtigungen, dokumentierte Zugänge und klare Zuständigkeiten für sensible Räume.
Für Angehörige von Verstorbenen berührt der Fall zudem einen besonders geschützten Bereich des Krankenhausbetriebs. Kühlräume und Leichenhallen dienen nicht nur der Aufbewahrung, sondern auch dem würdevollen Umgang mit Toten. Welche zusätzlichen Konsequenzen das Krankenhaus oder andere Einrichtungen ziehen, ist eine organisatorische Frage und nicht Bestandteil des Urteils.
