Brutaler Familiendrama-Prozess Barsinghausen: 49-Jähriger will vor Landgericht Hannover aussagen
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 10:40 Uhr | dpa, AD HOC NEWSVor dem Landgericht Hannover hat der Prozess gegen einen 49-Jährigen begonnen, der in Barsinghausen seine Ehefrau getötet und seine Tochter lebensgefährlich verletzt haben soll.
Angeklagter will zu den Vorwürfen sprechen
Der Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit soll die Mutter seiner fünf Kinder in der Region Hannover mit Hammerschlägen auf den Kopf brutal getötet und seine Tochter schwer verletzt haben. Nach Angaben seines Verteidigers Gerd Schwarz will sich der Angeklagte im Verfahren zu den Vorwürfen äußern und auch Fragen beantworten. Die Vorsitzende Richterin Bernadette Pape kündigte an, dass für eine solche Aussage ein Sachverständiger anwesend sein solle. Dies ist für den nächsten Verhandlungstermin am 9. Oktober vorgesehen.
Angriff auf schlafende Ehefrau und Tochter
Der Anklage zufolge handelte der 49-Jährige am 23. März in Barsinghausen aus einem „massiv verletzten Ehrgefühl“. Er soll den Hinterkopf der schlafenden, arglosen und wehrlosen 38-jährigen Ehefrau mit fünf Hammerschlägen zertrümmert haben. Die Frau erlitt dabei ein Schädel-Hirn-Trauma und schwere Blutungen. Zuvor soll er ihr verboten haben, gemeinsam mit den Kindern eine Tante zu besuchen und geglaubt haben, seine Frau dürfe keine eigene Meinung haben. Über Jahre hinweg soll er sie beleidigt, erniedrigt und geschlagen haben.
Versuch, Tat zu verdecken
Als die damals 13-jährige Tochter, alarmiert durch ihren zwei Jahre älteren Bruder, nach der Mutter sehen wollte, soll der Vater dies verhindern wollen. Um den gewaltsamen Tod seiner Frau zu verdecken, habe er dem Mädchen nach Darstellung der Anklage mit einem Cuttermesser schwere Schnittverletzungen am Hals zugefügt und ihr einen Hammerschlag auf den Kopf versetzt. Das Kind erlitt eine Trümmerfraktur, ihr Zustand sei inzwischen „stabiler“, wie die Staatsanwältin im Gericht ausführte.
Traumatisierte Kinder und Festnahme
Der ältere Bruder nahm dem Mann schließlich den Hammer ab und setzte den Notruf ab. Einsatzkräfte fanden den 49-Jährigen vor dem Einfamilienhaus und nahmen ihn widerstandslos fest. Der Angeklagte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Opferanwalt Steffen Hörning, der nach eigenen Angaben vier der fünf Kinder in der Nebenklage vertritt, beschreibt sie als erheblich traumatisiert und in einem „bemitleidenswerten Zustand“. Das schwer verletzte Mädchen sei demnach in einem „sehr instabilen Zustand“ gewesen.
Aussage des Angeklagten irritiert Nebenklagevertreter
Als „befremdlich“ bezeichnete Hörning zudem, dass der 49-Jährige bei der Angabe seiner Personalien erklärt habe, verheiratet zu sein und nun erfahren zu haben, dass seine Frau ermordet worden sei. Für den Prozess sind bislang acht Fortsetzungstermine angesetzt. Nach derzeitigem Stand könnte ein Urteil am 19. November gesprochen werden.
Familiendrama mit erheblicher strafrechtlicher Tragweite
Der in Hannover verhandelte Fall steht exemplarisch für besonders schwere Gewalttaten im häuslichen Umfeld. Die Anklage legt dem 49-Jährigen zur Last, seine Ehefrau im Schlaf mit einem Hammer getötet und anschließend versucht zu haben, seine Tochter zu töten, um die Tat zu verdecken. Solche Konstellationen gelten strafrechtlich als äußerst gravierend, weil mehrere besonders belastende Faktoren zusammentreffen: die Schutzlosigkeit des Opfers, der Tatort in der eigenen Wohnung und die Nähe des Täters zu den Opfern.
Ehrvorstellungen und häusliche Gewalt
Die Staatsanwaltschaft führt ein „massiv verletztes Ehrgefühl“ als zentrales Motiv an. Solche Ehrvorstellungen spielen in verschiedenen kulturellen und individuellen Kontexten eine Rolle und können Gewalt in Partnerschaften zusätzlich verschärfen. Zugleich wird im Verfahren ein bereits über Jahre andauerndes Muster von Erniedrigungen, Beleidigungen und Misshandlungen beschrieben. Für die Öffentlichkeit verweist das auf die grundlegende Bedeutung von früher Hilfe für Betroffene häuslicher Gewalt, etwa durch Beratungsstellen, Frauenhäuser oder vertrauliche Meldemöglichkeiten.
Belastung für Kinder und langer Prozessverlauf
Besonders schwer wiegt, dass die fünf Kinder – darunter die schwer verletzte Tochter – die Tat im familiären Umfeld miterlebt haben und nach Angaben des Opferanwalts erheblich traumatisiert seien. Lang andauernde Strafprozesse mit mehreren Fortsetzungsterminen können für Angehörige zusätzliche Belastungen bedeuten, bieten ihnen aber auch die Möglichkeit, durch Nebenklage ihre Sicht einbringen zu lassen. Das angesetzte Urteil im November zeigt, dass das Gericht Zeit für eine umfassende Beweisaufnahme und psychologische Begutachtung einplant, was für die Bewertung der Schuldfähigkeit und des Tatmotivs von Bedeutung ist.
