Brisanter Entführungsprozess: Christina Block bleibt laut Ex-Anwalt unschuldig
Veröffentlicht am: 21.09.2026 um 11:31 Uhr | dpa, AD HOC NEWSIm Prozess um die Entführung der Kinder von Unternehmerin Christina Block hat ihr früherer Verteidiger Otmar Kury als Zeuge betont, dass er seine frühere Mandantin für unschuldig hält.
Ex-Verteidiger bekräftigt Unschuldsüberzeugung
Der 70 Jahre alte Jurist erklärte vor Gericht, er habe bereits zu Prozessbeginn im Juli 2025 in seiner damaligen Rolle als Verteidiger gesagt, dass Block unschuldig sei. An dieser Position habe sich nichts geändert, wie er zum Abschluss seiner kurzen Befragung ergänzte. Es sei ihm wichtig gewesen, diesen Hinweis noch einmal ausdrücklich zu geben.
Zuvor hatte Kury sich weitgehend auf seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht berufen. Da Christina Block ihn nicht von dieser Pflicht entbunden hatte, konnte der frühere Verteidiger nur wenige Fragen beantworten. Sein Auftritt im Gerichtssaal war von deutlichen Auseinandersetzungen zwischen den Verteidigern und der Vorsitzenden Richterin über den zulässigen Umfang der Befragung begleitet.
Zeugenladung auf Antrag eines Mitangeklagten
Kury war auf Antrag eines mitangeklagten deutschen Sicherheitsunternehmers als Zeuge geladen worden. Nach Angaben dieses Mitangeklagten sollte es unter anderem um ein Gespräch im Januar 2024 gehen, an dem auch Kury beteiligt gewesen sein soll. Welche Rolle dieses Gespräch im weiteren Verlauf des Verfahrens spielt, blieb zunächst offen.
Der prominente Jurist trat damit in einer Doppelrolle auf: Noch zu Beginn des Verfahrens hatte er als Verteidiger an der Seite von Christina Block gestanden, nun musste er sich als Zeuge den Fragen des Gerichts stellen – allerdings stark begrenzt durch seine berufliche Schweigepflicht.
Vorwurf: Auftrag an israelische Sicherheitsfirma
Die 53 Jahre alte Christina Block ist angeklagt, nach einem erbitterten Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung ihrer Kinder beauftragt zu haben. Demnach sollen ihr damals zehnjähriger Sohn und ihre damals 13 Jahre alte Tochter aus dem dänischen Wohnort ihres Vaters Stephan Hensel nach Deutschland gebracht worden sein. Die Tochter des Block-House-Gründers Eugen Block weist die Vorwürfe zurück.
Nach Beginn des Prozesses im Juli 2025 hatte Block zunächst zwei Verteidiger: Otmar Kury und den erst kurz zuvor hinzugekommenen Juristen Ingo Bott. Bereits kurze Zeit später trennte sie sich jedoch von Kury. Über ihren zweiten Verteidiger ließ sie damals erklären, sie danke Kury für seinen großen Einsatz.
Aufsehenerregender Prozess mit internationaler Dimension
Der Prozess um Christina Block gehört zu den prominentesten Strafverfahren der vergangenen Jahre im norddeutschen Raum. Im Zentrum steht der Vorwurf, die Unternehmerin habe nach einem eskalierenden Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung ihrer beiden Kinder aus Dänemark beauftragt. Damit verbindet sich ein klassischer Familienkonflikt mit schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen und einer internationalen Sicherheitskomponente, weil sowohl ausländische Dienstleister als auch grenzüberschreitende Maßnahmen eine Rolle spielen.
Spannungsfeld zwischen Verteidigungsstrategie und Schweigepflicht
Die Aussage des früheren Verteidigers Otmar Kury als Zeuge unterstreicht die besondere Spannung zwischen anwaltlicher Verschwiegenheit und Aufklärungspflicht vor Gericht. Dass Kury trotz strenger Schweigepflicht klar betont, seine frühere Mandantin sei unschuldig, zeigt die Bedeutung der Vertrauensbeziehung und signalisiert zugleich Kontinuität in der Verteidigungslinie. Für die Angeklagte kann eine solche Klarstellung symbolische Wirkung entfalten, auch wenn sie die gerichtliche Beweiswürdigung nicht ersetzt. Die Diskussionen im Sitzungssaal über den zulässigen Umfang der Befragung verdeutlichen, wie sensibel der Umgang mit ehemaligen Verteidigern als Zeugen ist.
Bedeutung für Sorgerechtskonflikte und Sicherheitsbranche
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Eskalationsgefahren hochstrittiger Sorgerechtsauseinandersetzungen. Für betroffene Eltern macht das Verfahren deutlich, welche strafrechtlichen Risiken entstehen, wenn der Versuch unternommen wird, gerichtliche Entscheidungen durch heimliche oder gewaltsame Maßnahmen zu unterlaufen. Zugleich steht die Rolle privater Sicherheitsunternehmen im Fokus: Ihnen wird in solchen Konstellationen eine erhebliche Verantwortung zugeschrieben, sich nicht zum Instrument möglicher Kindesentführungen machen zu lassen. Das Urteil in diesem Verfahren dürfte daher über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für internationale Kinderschutz- und Sorgerechtsfälle entfalten.
