Bombendrohungen: 14 Flüge betroffen, Verspätungen bleiben aus
Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 11:48 Uhr | dpa, AD HOC NEWSFlugzahlen und Sicherheitsmaßnahmen
- Eurocontrol registrierte am Donnerstag Drohungen gegen 14 Flüge in Europa.
- Am Dienstag waren sieben Flüge bei insgesamt 26.278 Verbindungen betroffen.
- Umgeleitete Maschinen wurden nach der Landung von Spezialisten durchsucht.
Eurocontrol sieht keine Folgen für Europas Verspätungen
Bombendrohungen gegen zahlreiche Flüge in Europa haben nach Angaben der Luftsicherheitsorganisation Eurocontrol bislang keinen Einfluss auf die Verspätungen im europäischen Luftverkehrsnetz. Für Donnerstag waren demnach Drohungen gegen 14 Flüge bekannt, am Dienstag gegen sieben.
Betroffene Flüge machen kleinen Anteil aus
Am Donnerstag entfielen die 14 betroffenen Verbindungen laut Eurocontrol auf rund 0,05 Prozent von europaweit 28.488 Flügen. Am Dienstag waren es bei 26.278 Flügen rund 0,03 Prozent.
Maschinen nach Landung durchsucht
Die Drohungen führten bei einzelnen Flügen dennoch zu Störungen. Mehrere Maschinen wurden am Donnerstag umgeleitet und nach der Landung von Spezialisten durchsucht.
Flüge nach vier Städten betroffen
Betroffen waren unter anderem Verbindungen nach Rom, Warschau, Prag und Bukarest. Hinweise auf tatsächliche Sprengsätze wurden bislang nicht gefunden.
Weitere Drohungen am Freitag
Bereits am Dienstag hatte eine Bombendrohung zur zeitweisen Schließung des Flughafens Warschau-Modlin geführt. Auch am Freitag wurden weitere Drohungen gegen Flüge bekannt.
Ob die Vorfälle miteinander zusammenhängen und wer dahintersteckt, ist bislang unklar.
Die Zahlen von Eurocontrol zeigen, dass die Drohungen bislang vor allem ein Sicherheits- und Einsatzproblem einzelner Flughäfen und Fluggesellschaften sind, nicht aber ein Auslöser für messbare Netzverspätungen. Bei 28.488 Flügen am Donnerstag entfielen rund 0,05 Prozent auf betroffene Verbindungen. Selbst wenn einzelne Maschinen umgeleitet, abgesichert und durchsucht werden mussten, blieb der Anteil am gesamten europäischen Verkehr sehr klein.
Für Reisende kann die Belastung dennoch erheblich sein. Eine Umleitung verlängert die Reise, kann Anschlussverbindungen gefährden und bindet Sicherheitskräfte an Flughäfen. Die Durchsuchung nach der Landung ist ein standardmäßiger Schutzschritt, wenn eine konkrete Drohung eingeht; dass dabei bislang keine Sprengsätze gefunden wurden, nimmt den Vorfällen nicht ihre praktische Wirkung.
Unklare Urheber erhöhen den Druck
Die wiederholten Drohungen an mehreren Tagen und gegen Ziele in verschiedenen Ländern erschweren die Bewertung. Solange kein Zusammenhang und kein Verantwortlicher feststehen, müssen Behörden jeden einzelnen Hinweis sicherheitsorientiert behandeln. Das erklärt, warum einzelne Flüge deutlich beeinträchtigt werden können, während die Gesamtstatistik des Luftverkehrs nahezu unverändert bleibt.
Für den weiteren Betrieb kommt es vor allem darauf an, ob die Serie anhält und ob weitere Flughäfen oder Airlines betroffen sind. Reisende sollten deshalb kurzfristige Änderungen ihrer Verbindung direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft prüfen und bei Umleitungen zusätzliche Zeit einplanen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
n-tv: „Zum zweiten Mal in dieser Woche: Bombendrohungen zwingen Flugzeuge in Europa zur Landung“ (05.11.2026)
Der Artikel berichtet, dass mehrere Flugzeuge in Europa wegen Bombendrohungen umgeleitet worden seien. Als konkretes Beispiel nenne er einen Wizz-Air-Flug von Mailand nach Warschau, der nach Wien umgeleitet worden sei.
tagesschau: „Mehrere Bombendrohungen gegen Passagierflüge in Europa“ (05.11.2026)
Der Beitrag ordne ein, dass mindestens drei innereuropäische Flüge von oder nach Italien außerplanmäßig hätten landen müssen. Damit liege sein Schwerpunkt auf den konkreten betrieblichen Folgen, während die dpa-Meldung die Auswirkungen auf die Gesamtverspätungen herausstelle.
Die Berichte stimmten darin überein, dass einzelne Flüge erheblich beeinträchtigt worden seien. Offen blieben weiterhin der Zusammenhang der Drohungen und die Identität der Urheber.
