Block-Prozess, Christina Block

Block-Prozess in Hamburg: 860 Seiten neue Beweisanträge

Veröffentlicht am: 02.11.2026 um 11:50 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Im Hamburger Strafverfahren um die Entführung von Christina Blocks Kindern streiten Anklage und Verteidigung über den Umfang neuer Beweisanträge. Die zusätzlichen Prüfungen könnten den Zeitplan über den 18. Dezember hinaus verlängern.

Neue Beweise im Hamburger Verfahren

  • Anwalt Ingo Bott reichte laut der Vorsitzenden Richterin 840 der insgesamt 860 Seiten an neuen Anträgen ein.
  • Die Anträge betreffen unter anderem Geodaten von Christina Blocks Handy und eine Sprachnachricht vom Silvesterabend.
  • Das Landgericht Hamburg hat weitere Verhandlungstage bis zum 18. Dezember angesetzt und den 6. November als nächsten Termin genannt.
  • Es ist bereits der 84. Verhandlungstag im Prozess gegen Christina Block. - Bild: Christian Charisius/dpa-Pool/dpa
  • Bislang hat die Kammer Verhandlungstage bis zum 18. Dezember angesetzt. - Bild: Christian Charisius/dpa-Pool/dpa
Es ist bereits der 84. Verhandlungstag im Prozess gegen Christina Block. - Bild: Christian Charisius/dpa-Pool/dpa Bislang hat die Kammer Verhandlungstage bis zum 18. Dezember angesetzt. - Bild: Christian Charisius/dpa-Pool/dpa

Neue Beweisanträge verlängern Streit im Block-Prozess

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft über zahlreiche neue Beweisanträge gestritten. Die Anklage sprach von einer Verschleppung des Verfahrens, während Verteidiger Ingo Bott die Anträge als wichtig für die Wahrheitsfindung bezeichnete.

860 Seiten kurz vor Frist eingereicht

Kurz vor Ablauf einer für den 28. Oktober gesetzten Frist gingen beim Landgericht Hamburg 860 Seiten an Anträgen ein. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin stammten davon 840 Seiten von Bott, der Christina Block vertritt.

Am 84. Verhandlungstag konnten die Prozessbeteiligten zu den Anträgen Stellung nehmen. Nun muss die Kammer entscheiden, welche Beweiserhebungen sie anordnet.

Handydaten sollen Aufenthaltsort klären

Nach Darstellung der Verteidigung betreffen die neuen Anträge vor allem die Geodaten von Christina Blocks Handy. Sie sollen zeigen, dass Block am 28. oder 29. Dezember 2023 nicht am mutmaßlichen Treffpunkt im Hamburger Hotel Grand Elysée gewesen sein könnte.

Die beiden Kinder waren in der folgenden Silvesternacht nach Deutschland gebracht worden. Die Hamburger Polizei hatte Blocks Handy wenige Stunden nach der Entführung sichergestellt; die Daten wurden den Prozessbeteiligten nach Angaben der Verteidigung erst kürzlich zur Verfügung gestellt.

Verteidigung verweist auf Sprachnachricht

Bott beantragte außerdem, eine Sprachnachricht von Block an eine Freundin vom Silvesterabend in das Verfahren einzuführen. Sie soll aus Sicht der Verteidigung ihre Hoffnungslosigkeit über den fehlenden Kontakt zu den Kindern zeigen und damit gegen eine Kenntnis der bevorstehenden Tat sprechen.

Das Verfahren richtet sich gegen Christina Block und sechs weitere Angeklagte, darunter ihren Lebensgefährten Gerhard Delling. Block soll nach einem Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder vom Wohnort des Vaters in Süddänemark nach Deutschland beauftragt haben. Sie bestreitet den Vorwurf; auch Delling weist zurück, etwas Unrechtes getan zu haben.

Prozess könnte länger dauern

Das Beschwerdeverfahren zur Sicherstellung von Tonaufnahmen mit der Familie des Vaters in Dänemark für den Podcast „Zeit Verbrechen: House of Block“ kam an dem kurzen Verhandlungstag nicht zur Sprache.

Bislang sind Verhandlungstage bis zum 18. Dezember angesetzt. Im Gerichtssaal wurde jedoch deutlich, dass sich das Verfahren verlängern könnte; bei den Prozessbeteiligten wurden bereits mögliche Termine bis Februar abgefragt. Der nächste Verhandlungstag ist am 6. November.

Im Verfahren um die Entführung der beiden Block-Kinder prallen zwei zentrale Interessen des Strafprozesses aufeinander: Das Gericht muss den Prozess in angemessener Zeit führen, zugleich aber auch alle Beweismittel prüfen, die für die Aufklärung des Geschehens bedeutsam sein können. Die große Zahl neuer Anträge macht diesen Ausgleich besonders anspruchsvoll.

Im Mittelpunkt der aktuellen Anträge stehen nach Angaben der Verteidigung digitale Standortdaten und eine Sprachnachricht. Solche Daten können für die Rekonstruktion von Zeitabläufen und Aufenthaltsorten relevant sein. Ihre Bedeutung hängt allerdings davon ab, wie sie erhoben, gesichert und mit anderen Beweismitteln abgeglichen werden. Entscheidend ist daher nicht allein der Umfang der Anträge, sondern die konkrete Beweisfrage, die jeder Antrag aufwirft.

Prozessdauer und nächste Schritte

Der Fall betrifft einen international verlaufenen Sorgerechtskonflikt mit Bezügen zu Deutschland, Dänemark und Israel. Neben Christina Block sind sechs weitere Angeklagte beteiligt. Dass bereits Termine über den bisher angesetzten Zeitraum hinaus abgefragt werden, zeigt die organisatorische Belastung des Verfahrens. Für die Beteiligten und die Öffentlichkeit bleibt der nächste Verhandlungstag am 6. November der unmittelbare Bezugspunkt.

Das Gericht muss nun entscheiden, welche Beweisanträge es zulässt und in welchem Umfang weitere Beweiserhebungen erforderlich sind. Erst danach lässt sich verlässlich einschätzen, wie stark sich der Zeitplan verschiebt. Für die Bewertung des Tatvorwurfs gilt weiterhin, dass die Anklage und die Verteidigung die vorgetragenen Geschehnisse unterschiedlich bewerten.

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