Block-Prozess: Anwalt schildert unerwartete Information über entführte Kinder
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 15:19 Uhr | dpa, AD HOC NEWSEin Anwalt der Block-Familie hat im Hamburger Prozess um die Entführung zweier Kinder als Zeuge ausgesagt, die Information über deren Aufenthalt in Deutschland sei bei einem Treffen am 2. Januar 2024 unerwartet bekannt geworden.
„Keiner hatte den blassesten Dunst“
Der 55-Jährige berichtete vor dem Landgericht Hamburg von einem Treffen, an dem unter anderem der Großvater Eugen Block und der angeklagte Anwalt Andreas Costard teilgenommen hätten. „Keiner der Anwesenden hatte den blassesten Dunst, was passiert war“, sagte der Zeuge. Über die Umstände, unter denen die Kinder nach Deutschland gelangt seien, sei damals nichts bekannt gewesen.
Sieben Angeklagte im Verfahren
Die Hamburger Unternehmerin Christina Block ist angeklagt, nach einem erbitterten Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung ihrer damals 13-jährigen Tochter und ihres zehnjährigen Sohnes aus Süddänemark nach Deutschland beauftragt zu haben. Die Kinder waren in der Silvesternacht 2023/24 von maskierten Männern ergriffen worden, als sie mit ihrem Vater in der Nähe seines Hauses das Feuerwerk anschauten.
Ein 37-jähriger Israeli ist der einzige der sieben Angeklagten, der die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingeräumt hat. Eugen Block ist nicht angeklagt. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Richterin fragt nach möglicher Gewalt
Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt fragte den Zeugen wiederholt nach. Ein angeklagter Sicherheitsunternehmer habe bei der Polizei ausgesagt, bei dem Treffen sei auch Gewalt gegen den Vater thematisiert worden. Der Anwalt erklärte, er könne sich an ein solches Gespräch nicht erinnern.
Der Zeuge sagte, er sei seit Januar 2023 für Eugen Block tätig gewesen und habe ihn im Sorgerechtsstreit beraten sollen. Der Großvater habe ihn für die Aussage von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden.
Besuch im Haus von Christina Block
Auf die Frage, warum er den Prozess so häufig als Zuschauer verfolgt habe, erklärte der Anwalt, persönliches Interesse habe ihn in den Gerichtssaal geführt. Er habe Eugen Block nicht über die Verhandlung berichten sollen und seine Anwesenheit nicht in Rechnung gestellt. Der Unternehmer verfolge den Prozess demnach über einen Live-Ticker.
Auch den 5. Januar 2024 schilderte der Zeuge. An diesem Tag waren die Kinder nach einer Gerichtsentscheidung zum Vater zurückgebracht worden. Er sei zum Wohnhaus von Christina Block gefahren, damit sie in diesem Moment nicht allein sei. Die Vorsitzende Richterin ermahnte ihn, bei eigenen Erinnerungen zu bleiben und keine Interpretationen vorzutragen.
Vater verweigert erneute Aussage
Der Vater der Kinder sollte am 80. Prozesstag erneut als Zeuge aussagen, berief sich jedoch auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. Anlass für die Ladung war eine Debatte über einen Podcast, in dem die entführte Tochter bereits im Januar 2024 in Dänemark interviewt worden war.
Der Verteidiger Marko Voß hatte den Antrag gestellt, den Vater erneut zu hören, und ihm vorgeworfen, das Leid der Kinder zu instrumentalisieren. Weil der Vater nicht aussagen will, soll nun voraussichtlich in der kommenden Woche seine neue Ehefrau erneut als Zeugin vernommen werden. Die Kammer will versuchen, die Ladung auf anderem Weg zuzustellen, nachdem der Vertreter der Nebenklage erklärt hatte, dies sei über ihn nicht möglich. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.
Ein Verfahren mit hoher Beweislast
Im Mittelpunkt des Hamburger Strafprozesses steht die Frage, wer die Entführung der beiden Kinder aus Dänemark nach Deutschland veranlasst, organisiert und nach der Tat unterstützt haben soll. Die Staatsanwaltschaft legt Christina Block und weiteren Angeklagten eine Beteiligung an dem Geschehen in der Silvesternacht 2023/24 zur Last. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Die Aussage des Familienanwalts betrifft vor allem die ersten Tage nach der Tat. Seine Darstellung, wonach die Rückkehr der Kinder nach Deutschland bei dem Treffen am 2. Januar 2024 nicht erklärt werden konnte, kann für die Rekonstruktion von Wissen und Kommunikation im Umfeld der Familie bedeutsam sein. Zugleich zeigt die kritische Befragung der Richterin, dass es auf die genaue Trennung zwischen eigener Wahrnehmung und späteren Deutungen ankommt.
Endphase des Prozesses
Mit dem 80. Prozesstag nähert sich das Verfahren seiner Schlussphase. Dass der Vater sein Zeugnisverweigerungsrecht ausübt und stattdessen seine neue Ehefrau erneut geladen werden soll, verschiebt den Fokus auf mögliche Angaben aus dem familiären Umfeld. Für die weitere Bewertung werden insbesondere konkrete Erinnerungen, zeitliche Abläufe und die Einordnung bereits bekannter Aussagen entscheidend sein.
Bedeutung für die Beteiligten
Der Fall verbindet einen lang andauernden Sorgerechtskonflikt mit schweren Vorwürfen gegen mehrere Beteiligte. Eine gerichtliche Entscheidung muss dabei sowohl die Vorgeschichte als auch das Geschehen der Tatnacht und die Kommunikation danach getrennt prüfen. Für die Kinder und ihre Eltern bleibt der Prozess zudem Teil eines bereits über Jahre andauernden Konflikts, dessen Folgen über das Strafverfahren hinausreichen.
