Block-Kinder-Prozess: Verteidiger werten Dellings Aussage als Bestätigung
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 12:26 Uhr | dpa, AD HOC NEWSMehrere Verteidiger haben im Hamburger Prozess um die Entführung der Block-Kinder die Erklärung des angeklagten früheren Sportmoderators Gerhard Delling als Bestätigung der Darstellungen ihrer Mandanten bewertet.
Blocks Anwalt sieht Überforderung bestätigt
Ingo Bott, der Anwalt der angeklagten Unternehmerin Christina Block, sagte vor dem Landgericht Hamburg, Dellings Ausführungen hätten die Angaben seiner Mandantin bestätigt. Delling ist der Lebensgefährte der 53-Jährigen.
Nach Bott’ Darstellung hätten Dellings Schilderungen gezeigt, wie überfordert Block gewesen sei, als sie am Silvestermorgen erfahren habe, dass ihre Kinder wieder in Deutschland seien. Außerdem sei ihre Verzweiflung als Mutter deutlich geworden, die keinen Kontakt zu ihren Kindern gehabt habe.
Anklage wegen Entführung aus Dänemark
Block ist angeklagt, nach einem erbitterten Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung ihrer damals 13-jährigen Tochter und ihres zehnjährigen Sohnes beauftragt zu haben. Die Kinder sollen in der Silvesternacht 2023/24 am Wohnort ihres Vaters Stephan Hensel in Dänemark von maskierten Tätern ergriffen und zunächst nach Süddeutschland gebracht worden sein.
Delling ist wegen Beihilfe angeklagt. Beide weisen die Vorwürfe zurück und erklären, von der Entführung überrascht worden zu sein. Ein 37-jähriger Israeli ist der einzige der sieben Angeklagten, der die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingeräumt hat.
Verteidiger nimmt Verwandte in Schutz
Auch der Verteidiger einer 50-jährigen Verwandten und engen Vertrauten Blocks berief sich auf Dellings Aussage. Die Frau soll den Jungen und das Mädchen sowie deren Mutter Anfang 2024 nach ihrer Ankunft in einem Hamburger Vorort mit dem Auto nach Hause gebracht haben.
Reinhard Daum erklärte, Delling habe gezeigt, dass seine Mandantin erst kurz zuvor von der anstehenden Rückkehr der Kinder erfahren habe. Delling habe ausgesagt, sie sei gebeten worden, die Fahrt zu übernehmen, weil sie in Hamburg ein gutes Verhältnis zu den Kindern gehabt habe. Man habe angenommen, dass sich die Kinder über das Wiedersehen freuen würden.
Fortsetzung am Montag
Daum stellte die Frage, wie seine Mandantin angesichts der Situation hätte reagieren sollen, und betonte, es sei nicht ihr Ziel gewesen, eine strafbare Handlung zu unterstützen. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.
Prozess in der Schlussphase
Die Erklärung Gerhard Dellings fällt in eine entscheidende Phase des Hamburger Verfahrens. Nach dem zuletzt skizzierten Fahrplan sollen spätestens im Laufe des Oktobers die Schlussplädoyers beginnen; weitere Beweisanträge der Verteidigung bleiben bis zum 28. Oktober möglich. Damit rückt die Bewertung der Aussagen und der bislang erhobenen Beweise in den Mittelpunkt.
Für Delling ist maßgeblich, ob das Gericht seine Darstellung einer fehlenden Kenntnis und Beteiligung mit den übrigen Beweisergebnissen vereinbaren kann. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe vor und sieht ihn unter anderem bei der Organisation des Zusammentreffens der Kinder mit Christina Block am 1. Januar 2024 in Baden-Württemberg sowie bei der Rückkehr nach Hamburg in einer relevanten Rolle.
Getrennte Verantwortung der Angeklagten
Die Einlassung kann auch für die Mitangeklagten Bedeutung haben, weil sie Abläufe rund um die Rückkehr der Kinder beschreibt. Eine Bestätigung einzelner zeitlicher oder organisatorischer Angaben ersetzt jedoch keine individuelle Prüfung: Für jeden Angeklagten muss das Gericht gesondert klären, welches Wissen vorlag und ob daraus ein vorsätzlicher Beitrag zu einer Straftat folgt.
Der Fall ist zugleich durch einen seit Jahren andauernden Sorgerechtskonflikt geprägt. Die Kinder waren nach einem Besuch im August 2021 beim Vater in Dänemark geblieben; die Entführung in der Silvesternacht 2023/24 führte anschließend zu einem Strafverfahren gegen sieben Angeklagte. Ein 37-jähriger Israeli hat die Vorwürfe als Einziger eingeräumt. Für die Öffentlichkeit bleibt damit besonders relevant, wie das Gericht zwischen familiärer Verzweiflung, eigenmächtigem Handeln und strafrechtlich zurechenbarer Unterstützung unterscheidet.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Tagesspiegel: „Ich war nicht beteiligt“: Gerhard Delling beteuert im Block-Prozess seine Unschuld (30.09.2026)
Der Bericht schildere, Delling habe seine Beteiligung und Kenntnis bestritten und zugleich die Verzweiflung Christina Blocks beschrieben. Anders als die vorliegende Meldung richte er den Schwerpunkt stärker auf Dellings eigene Verteidigung und ergänze, dass ihm die Staatsanwaltschaft auch falsche Angaben gegenüber Kriminalbeamten vorwerfe.
NDR: „Block-Prozess in Hamburg: Frist für letzte Anträge läuft ab - Anwälte empört über Bankauskünfte“ (30.09.2026)
Der Bericht bestätige, dass sich das Verfahren der Schlussphase nähere, setze den Schwerpunkt aber auf den weiteren Zeitplan und den Streit über finanzielle Auskünfte. Er berichte, die Kammer wolle keine weiteren Zeuginnen und Zeugen laden; offen bleibe damit vor allem, welche Anträge der Verteidigung noch zugelassen würden.
Beide Berichte stellten die Verteidigungslinie Dellings beziehungsweise den bevorstehenden Abschluss der Beweisaufnahme heraus. Unterschiede ergäben sich beim Fokus: Während der Tagesspiegel die persönliche Erklärung des Angeklagten hervorhebe, ordne der NDR den Verfahrensfortgang und die offenen Anträge ein.
