Landgericht Berlin, Sicherungsverwahrung

Berlin: 69-Jähriger erhält zwölf Jahre Haft und Sicherungsverwahrung

Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 14:41 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Ein Berliner Gericht verhängt nach einer Serie von Übergriffen auf betäubte Frauen neben der Freiheitsstrafe auch Sicherungsverwahrung. Gegen den Verurteilten laufen Ermittlungen zu weiteren möglichen Opfern.

Weitere Ermittlungen gegen den Verurteilten

  • Das Landgericht Berlin verurteilte den 69-Jährigen wegen 22 Vergewaltigungen sowie weiterer Delikte.
  • Die Ermittlungen zu möglichen Taten zulasten von 44 weiteren Frauen dauern an.
  • Das Urteil ist wegen der noch möglichen Rechtsmittel nicht rechtskräftig.
  • Protest anlässlich des Prozesses nach einer Serie von Vergewaltigungen. - Bild: Christoph Soeder/dpa
  • Vor dem Landgericht Berlin hat der Prozess gegen einen 68-Jährigen wegen der Vergewaltigung betäubter Frauen begonnen. - Bild: Soeren Stache/dpa
  • Der Verteidiger Jochen Schöfthaler vor Prozessbeginn. - Bild: Soeren Stache/dpa
Protest anlässlich des Prozesses nach einer Serie von Vergewaltigungen.  - Bild: Christoph Soeder/dpa Vor dem Landgericht Berlin hat der Prozess gegen einen 68-Jährigen wegen der Vergewaltigung betäubter Frauen begonnen. - Bild: Soeren Stache/dpa Der Verteidiger Jochen Schöfthaler vor Prozessbeginn.  - Bild: Soeren Stache/dpa

Berliner Landgericht verhängt Sicherungsverwahrung

Ein inzwischen 69-Jähriger ist wegen einer Serie von Vergewaltigungen zuvor betäubter Frauen zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin ordnete anschließend Sicherungsverwahrung an, weil der Mann nach Einschätzung der Richter weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit sei.

22 Taten gegen 14 Frauen

Das Gericht sprach den geständigen Deutschen in 22 Fällen der Vergewaltigung sowie der gefährlichen Körperverletzung und teilweise der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig. Bei Treffen in seiner Wohnung in Berlin-Lichtenberg habe er 14 Frauen mit sedierenden Substanzen im Getränk betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt.

Der Vorsitzende Richter Jakob Weber sagte, der Angeklagte habe bewusst nach Opfern gesucht. Einige Betroffene müssen nach dem Urteil zudem Zehntausende Euro Schmerzensgeld erhalten.

Opfer erfuhren erst später von den Taten

Die Frauen hatte der gelernte Elektriker aus Berlin und Brandenburg über Online-Dating-Plattformen kennengelernt. Teilweise habe er sich als Polizeikommissar oder Bundeswehrpilot ausgegeben und sich charmant und romantisch gezeigt.

Die Betroffenen wurden zu ihrem Schutz unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. 14 Frauen sagten im Prozess aus; viele erfuhren erst durch die Ermittlungen und sichergestellte Videos, was ihnen widerfahren war.

Ermittlungen zu 44 weiteren Frauen

In dem Verfahren ging es um Taten zwischen 2016 und 2022. Wegen weiterer mutmaßlicher Übergriffe zulasten von 44 Frauen wird noch ermittelt.

Bei Durchsuchungen im Juni 2025 und März 2026 stellten Ermittler zahlreiche Datenträger sicher. In der Wohnung fanden sie nach Angaben eines Polizeibeamten unter anderem eine dauerhaft auf das Bett gerichtete Kamera, Schlafmittel, Spritzen und Kanülen.

Geständnis und psychiatrisches Gutachten

Der Angeklagte hatte die Taten zu Prozessbeginn Anfang August gestanden. Ein psychiatrischer Gutachter sah nach Angaben im Prozess keine verminderte oder aufgehobene Steuerungsfähigkeit.

Ins Visier der Ermittler geriet der Mann nach einem Hinweis aus Niedersachsen. In einschlägigen Chats soll er unter dem Namen „Zeppelin 70“ aufgetreten sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Verteidiger hatte höchstens acht Jahre Haft und keine sofortige Sicherungsverwahrung gefordert.

Das Urteil steht im Zusammenhang mit einer besonderen Form sexualisierter Gewalt: Die Betroffenen konnten sich an die Übergriffe zunächst nicht erinnern und erfuhren erst durch Ermittlungen und Videoaufnahmen davon. Dadurch verschiebt sich die Aufklärung solcher Taten stark auf digitale Spuren, Datenträger, Chatverläufe und Aussagen aus dem Umfeld.

Die Sicherungsverwahrung ist keine zusätzliche zeitlich festgelegte Haftstrafe, sondern eine Maßnahme für den Anschluss an die Strafhaft. Sie setzt voraus, dass das Gericht von einer fortbestehenden erheblichen Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Im Berliner Verfahren begründeten die Richter die Anordnung mit der weiterhin angenommenen Gefährlichkeit des Verurteilten.

Ermittlungen reichen über den Prozess hinaus

Für die weiteren Ermittlungen zu 44 Frauen dürfte die Auswertung der sichergestellten Datenträger eine zentrale Rolle spielen. Das Verfahren zeigt zugleich, wie Online-Dating, Täuschung über die eigene Identität und sedierende Substanzen zusammenwirken können, wenn ein Täter gezielt Vertrauen aufbaut und die spätere Beweislage erschwert.

Für Betroffene bedeutet das Urteil neben der strafrechtlichen Entscheidung auch die Anerkennung schwerer Folgen: Einige Frauen erhalten Schmerzensgeld, ihre Vernehmungen wurden zum Schutz vor einer erneuten Belastung nicht öffentlich geführt. Der Fall dürfte damit auch die Debatte über Opferschutz, schnelle Beweissicherung und den Umgang mit sexualisierter Gewalt unter Einsatz sedierender Mittel weiter prägen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

stern: „Serie von Vergewaltigungen: Frauen betäubt, vergewaltigt, gefilmt“ (28.10.2026)

Der Artikel habe vor dem Urteil die Vorwürfe gegen den 69-Jährigen, die 14 betroffenen Frauen und die 22 angeklagten Taten zusammengefasst. Anders als die nun vorliegende Entscheidung habe der Beitrag den damaligen Stand vor dem Urteil beschrieben; die weiteren Ermittlungen und die Zahl möglicher Betroffener blieben darin offen.

stern: „Gewalt gegen Frauen: Terre des Femmes: Behörden besser ausbilden“ (28.10.2026)

Der Beitrag habe den Prozess mit Forderungen von Terre des Femmes nach besser geschulten Behörden, schnellerer Beweissicherung und einer stärkeren Priorisierung des Themas verbunden. Damit habe er einen gesellschaftlichen und institutionellen Schwerpunkt gesetzt, während das Urteil die strafrechtliche Verantwortung und die Sicherungsverwahrung betreffe.

Beide Beiträge hätten die Zahl der angeklagten Frauen und die Bedeutung von Videoaufnahmen hervorgehoben. Unterschiede hätten vor allem beim Blickwinkel bestanden: Der eine habe den Prozessverlauf dargestellt, der andere mögliche Lücken beim Schutz vor Gewalt thematisiert.

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