Aschaffenburg: Sexualstraftäter soll im Hafturlaub Kinder missbraucht haben
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 14:03 Uhr | dpa, AD HOC NEWSEin 23-jähriger Sexualstraftäter hat vor dem Landgericht Aschaffenburg gestanden, während eines Hafturlaubs in Franken zwei Jungen missbraucht zu haben.
Kontakt über soziale Medien
Der Mann saß zuvor fast vier Jahre wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs in Niedersachsen in Haft. Anfang 2025 wurde er zur Vorbereitung auf seine dauerhafte Entlassung in Hafturlaub entlassen und zog nach Bayern, wo er regelmäßig eine Fachambulanz für Sexualstraftäter besuchte.
Nach eigenen Angaben lernte der Angeklagte über soziale Medien eine Familie aus dem Raum Aschaffenburg mit drei Jungen kennen. Mit dem damals zwölfjährigen Sohn kam es im Frühjahr 2025 wiederholt zu Treffen und mehreren Übergriffen, unter anderem im Kinderzimmer. „Die Fantasien waren da, das hat die Inhaftierung auch nicht geändert. (...) Ich schäme mich dafür“, sagte der Angeklagte zum Prozessauftakt.
Weiterer Vorwurf in Sachsen-Anhalt
Nach dem Abbruch des Kontakts zu der Familie soll der Mann einen damals elfjährigen Jungen in Staßfurt getroffen haben. Zu einem weiteren Treffen kam es nicht, weil Ermittler den 23-Jährigen Ende Juli 2025 in Franken festnahmen.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch, Vergewaltigung, Körperverletzung sowie das Herstellen und den Besitz kinderpornografischer Inhalte vor. Sie will nach Angaben des Staatsanwalts Sebastian Geis zudem die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung beantragen.
Frühere Verurteilung und Therapie
Der Angeklagte war 2021 rechtskräftig verurteilt worden. Nach Angaben des Landgerichts Hannover hatte er als 17-Jähriger vier Jungen im Alter von zehn bis zwölf Jahren missbraucht; ein umfassendes Geständnis hatte den Kindern eine Aussage vor Gericht erspart.
Nach Darstellung des Angeklagten erhielt er im ersten Haftjahr keine Therapie. Später habe eine Therapeutin ohne besondere Erfahrung mit Sexualstraftätern mit ihm gearbeitet. Gruppengespräche und einzelne Sitzungen hätten aus seiner Sicht nur oberflächlich gewirkt.
Behörden prüfen Konsequenzen
Der Angeklagte sagte, er habe während des Hafturlaubs mehreren mit seinem Fall vertrauten Personen von der Familie mit Kindern erzählt. Konsequenzen habe dies nicht gehabt. Ein Ermittler sagte vor Gericht, offensichtlich seien Fachkräfte manipuliert worden.
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann hatte nach Bekanntwerden der neuen Vorwürfe von einem Versäumnis gesprochen. Vor dem Hafturlaub war keine psychologische Stellungnahme eingeholt worden; das Ministerium bezeichnete die Einschätzung als Prognoseirrtum und kündigte eine Aufarbeitung an.
Prozess bis zum 21. Oktober
Die Verhandlung vor der 2. Jugendkammer des Landgerichts Aschaffenburg ist zunächst auf vier Prozesstage bis zum 21. Oktober angesetzt. Das Verfahren ist grundsätzlich öffentlich; bei der Vernehmung der Opfer kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Der Angeklagte erklärte, er wolle eine neue Therapie beginnen und künftig keine Straftaten mehr begehen.
Hafturlaub als Übergang
Hafturlaub zur Vorbereitung auf die Entlassung soll Gefangenen ermöglichen, den Übergang in ein selbstständiges Leben zu erproben. Bei Sexualstraftätern ist diese Phase besonders sensibel, weil Entscheidungen über Lockerungen eine Gefährdungsprognose voraussetzen. Im vorliegenden Fall traf die Entlassungsvorbereitung auf einen Mann, der bereits wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs verurteilt worden war und in der neuen Umgebung Kontakt zu Kindern aufnahm.
Die rechtliche Bedeutung des Falls reicht deshalb über die individuelle Schuldfrage hinaus. Im Mittelpunkt steht auch, wie Informationen zwischen Jugendhaftanstalt, Fachambulanz und den für die Betreuung zuständigen Stellen bewertet und weitergegeben werden. Dass der Angeklagte nach eigener Darstellung von Kontakten zu einer Familie mit Kindern berichtete, berührt die zentrale Frage, ob Warnsignale erkannt und in konkrete Schutzmaßnahmen übersetzt wurden.
Politische Folgen
In Niedersachsen ist als Reaktion auf den Fall eine Verschärfung der Praxis bei Haftlockerungen angekündigt worden. Für bestimmte besonders schwere Sexual- und Tötungsdelikte soll vor Lockerungen oder offenem Vollzug grundsätzlich ein zusätzliches Gutachten geprüft werden. Damit würde die individuelle Prognose stärker formal abgesichert; ein Gutachten allein ersetzt jedoch nicht die laufende Beobachtung während des Vollzugs und im sozialen Umfeld.
Für die betroffenen Familien stehen der Schutz von Kindern und die Aufklärung des Behördenhandelns im Vordergrund. Das Gericht muss nun die Vorwürfe gegen den 23-Jährigen bewerten und zugleich klären, welche Rolle frühere Verurteilung, Therapie, Hafturlaub und Kontakte in Franken spielten. Die angekündigte Sicherungsverwahrung wäre keine zusätzliche Strafe, sondern eine Maßnahme für den Fall, dass nach Verbüßung der Haft weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit besteht.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
NDR: „Kindesmissbrauch im Hafturlaub? Mann aus Niedersachsen vor Gericht“ (05.10.2026)
Der Bericht bestätige den bevorstehenden Prozess in Aschaffenburg und stelle die Vorwürfe gegen den 23-Jährigen in den Zusammenhang mit seinem Hafturlaub aus der Jugendanstalt Hameln. Anders als die dpa-Meldung richte der NDR den Schwerpunkt auf die politischen Konsequenzen in Niedersachsen und berichte, eine Gesetzesänderung zu zusätzlichen Gutachten vor Haftlockerungen werde vorbereitet.
Medienübergreifend stehe damit neben den Vorwürfen auch die Frage im Mittelpunkt, wie die Gefährdungsprognose vor dem Hafturlaub zustande gekommen sei. Der NDR lasse zugleich offen, welche konkreten Änderungen beschlossen würden und wie das Gericht die strafrechtlichen Vorwürfe bewerte.
