Aschaffenburg, Hafturlaub

Aschaffenburg: Sexualstraftäter gesteht Missbrauch im Hafturlaub

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 13:32 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Ein 23-jähriger Sexualstraftäter soll während eines Hafturlaubs in Franken zwei Jungen missbraucht haben. Vor dem Landgericht Aschaffenburg geht es auch um mögliche Versäumnisse bei Therapie, Prognose und Kontrolle.

  • Der Angeklagte hat die Vorwürfe eingeräumt. - Bild: Daniel Löb/dpa
    Der Angeklagte hat die Vorwürfe eingeräumt. - Bild: Daniel Löb/dpa
  • Der Vorsitzende Richter fragte immer wieder beharrlich nach. - Bild: Daniel Löb/dpa
    Der Vorsitzende Richter fragte immer wieder beharrlich nach. - Bild: Daniel Löb/dpa
  • Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. - Bild: Daniel Löb/dpa
    Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. - Bild: Daniel Löb/dpa
Der Angeklagte hat die Vorwürfe eingeräumt. - Bild: Daniel Löb/dpa Der Vorsitzende Richter fragte immer wieder beharrlich nach. - Bild: Daniel Löb/dpa Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. - Bild: Daniel Löb/dpa

Ein 23-jähriger Sexualstraftäter hat vor dem Landgericht Aschaffenburg gestanden, während eines zur Entlassungsvorbereitung gewährten Hafturlaubs zwei Jungen missbraucht zu haben.

Kontakte über soziale Medien

Der Mann saß zuvor fast vier Jahre wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs in Niedersachsen in Haft und war Anfang 2025 aus der Jugendanstalt Hameln in den Hafturlaub entlassen worden. Er zog nach Bayern und wurde in einer Fachambulanz für Sexualstraftäter betreut.

Nach eigenen Angaben lernte er über soziale Medien eine Familie aus dem Raum Aschaffenburg kennen, die drei Jungen hat. Mit dem damals zwölfjährigen Kind kam es im Frühjahr 2025 zu mehreren Übergriffen, unter anderem im Kinderzimmer.

Weiteres Opfer in Sachsen-Anhalt

Nach dem Ende des Kontakts zu der Familie traf der Angeklagte nach eigenen Worten in Staßfurt einen damals elfjährigen Jungen. Zu einem weiteren Treffen kam es nicht, weil Ermittler den Mann Ende Juli 2025 in Franken festnahmen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen unter anderem mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch, Vergewaltigung, Körperverletzung sowie das Herstellen und den Besitz kinderpornografischer Inhalte vor. Sie will nach Angaben von Staatsanwalt Sebastian Geis die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung beantragen.

Erste Verurteilung im Jahr 2021

Das Landgericht Hannover hatte den Mann 2021 wegen des Missbrauchs von vier Jungen im Alter zwischen zehn und zwölf Jahren verurteilt. Nach Angaben des Gerichts hatte er damals ein umfassendes Geständnis abgelegt, sodass den betroffenen Kindern eine Aussage vor Gericht erspart blieb.

Der Angeklagte sagte im Prozess, seine Therapie in der Haft habe zunächst nicht stattgefunden und später nur unzureichend geholfen. Als er während des Hafturlaubs Personen aus der Jugendanstalt und der Fachambulanz von der Familie mit den Kindern erzählt habe, habe dies nach seiner Darstellung keine Konsequenzen gehabt.

Ministerin sprach von Versäumnis

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hatte nach Bekanntwerden der neuen Vorwürfe von einem Versäumnis gesprochen. Vor dem Hafturlaub sei keine psychologische Stellungnahme eingeholt worden; das Ministerium sprach von einem Prognoseirrtum der Jugendanstalt Hameln.

Der Prozess vor der 2. Jugendkammer des Landgerichts Aschaffenburg ist öffentlich, soweit das Gericht die Öffentlichkeit nicht etwa bei der Vernehmung der Opfer ausschließt. Vier Verhandlungstage sind bis zum 21. Oktober angesetzt. Der Angeklagte erklärte, er wolle eine neue Therapie beginnen und künftig keine Straftaten mehr begehen.

Hafturlaub als Übergang

Hafturlaub zur Entlassungsvorbereitung soll den Übergang in ein straffreies Leben schrittweise erproben. Bei Sexualstraftätern hängt die Entscheidung deshalb maßgeblich von einer belastbaren Gefährlichkeitsprognose, klaren Auflagen und einer engmaschigen Betreuung ab. Der Fall verbindet diese drei Elemente mit einem besonders sensiblen Schutzbereich: dem möglichen Kontakt zu Kindern.

In Niedersachsen wurde nach dem Bekanntwerden des Falls ein Versäumnis eingeräumt, weil vor dem Hafturlaub keine zusätzliche psychologische Stellungnahme eingeholt worden sei. Geplant ist dort eine Verschärfung der Regeln: Für bestimmte schwere Sexual- und Tötungsdelikte soll vor Haftlockerungen oder offenem Vollzug künftig grundsätzlich ein Gutachten erstellt werden.

Offene Fragen zur Kontrolle

Für die Bewertung des Vorgangs ist entscheidend, welche Informationen zwischen Jugendanstalt, Fachambulanz und den zuständigen Behörden tatsächlich weitergegeben wurden und welche Auflagen für den Urlaub galten. Ebenso wichtig ist, ob Hinweise auf Kontakte zu einer Familie mit Kindern dokumentiert und bewertet wurden. Diese Fragen betreffen nicht nur den Einzelfall, sondern die Schnittstellen zwischen Strafvollzug, Therapie und Entlassungsmanagement.

Die beantragte Sicherungsverwahrung würde ein Gericht nur anordnen, wenn nach dem Strafvollzug eine erhebliche Gefahr weiterer schwerer Straftaten festgestellt wird. Bis zu einer Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung hinsichtlich der neuen Vorwürfe; zugleich müssen die Aussagen der Betroffenen besonders geschützt werden. Der Prozess mit vier angesetzten Verhandlungstagen kann klären, wie die Kontakte entstanden, welche Taten nachweisbar sind und ob institutionelle Warnsignale übersehen wurden.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

NDR: „Kindesmissbrauch im Hafturlaub? Mann aus Niedersachsen vor Gericht“ (05.10.2026)

Der Bericht bestätige den Prozessbeginn in Aschaffenburg und die Vorwürfe gegen den 23-Jährigen. Er hebe zusätzlich die niedersächsische politische Folge hervor: Nach dem eingeräumten Versäumnis solle die Praxis bei Haftlockerungen verschärft und bei bestimmten schweren Delikten künftig ein Gutachten vorgeschrieben werden. Anders als die vorliegende Meldung konzentriere sich der Beitrag stärker auf die geplante Gesetzesänderung; Einzelheiten des Prozessauftakts behandle er noch nicht.

Der NDR-Bericht stelle zugleich heraus, dass der Mann 2021 zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden sei, Anfang 2025 Hafturlaub zur Entlassungsvorbereitung erhalten habe und Ende Juli 2025 festgenommen worden sei. Offen bleibe dort, wie die zuständigen Stellen die konkreten Kontakte zu den Kindern während des Urlaubs bewertet hätten.

Übergreifend bestätige der Beitrag den Ablauf des Verfahrens und den Reformbedarf bei der Prüfung von Haftlockerungen. Einen anderen Schwerpunkt setze er bei den politischen Konsequenzen; die gerichtliche Klärung der einzelnen Vorwürfe stehe demnach noch aus.

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