Deutsche Bahn, Alkoholverbot

Alkoholverbot: Deutsche Bahn sperrt Alkohol an 5.700 Bahnhöfen

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 13:58 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die Deutsche Bahn weitet das Alkoholkonsumverbot auf sämtliche Bahnhöfe im Bundesgebiet aus. Alkohol darf dort weiterhin mitgeführt werden; Ausnahmen gelten für gastronomische Betriebe.

Bahnhöfe werden alkoholfreie Bereiche

  • Die Deutsche Bahn untersagt den Konsum von Bier, Wein und Schnaps an rund 5.700 Bahnhöfen.
  • Das Verbot gilt auch an Bahnsteigen und an Tagen mit Fußballspielen oder anderen Großveranstaltungen.
  • Bei Verstößen drohen nach einem Hinweis Hausverweis und im schlimmsten Fall ein Hausverbot.
  • Alkoholkonsumverbot - so nennt die Deutsche Bahn die neue Regel, die ab Donnerstag an 5.700 Bahnhöfen deutschlandweit gilt. (Archivbild) - Bild: Sebastian Willnow/ dpa/dpa
    Alkoholkonsumverbot - so nennt die Deutsche Bahn die neue Regel, die ab Donnerstag an 5.700 Bahnhöfen deutschlandweit gilt. (Archivbild) - Bild: Sebastian Willnow/ dpa/dpa
  • Hinweisschilder wie diese hängen ab Donnerstag in Bahnhöfen im ganzen Land. (Archivbild) - Bild: Britta Pedersen/dpa
    Hinweisschilder wie diese hängen ab Donnerstag in Bahnhöfen im ganzen Land. (Archivbild) - Bild: Britta Pedersen/dpa
  • Die neue Regelung soll für mehr Sicherheit und Sauberkeit sorgen. (Archivbild) - Bild: Sebastian Willnow/ dpa/dpa
    Die neue Regelung soll für mehr Sicherheit und Sauberkeit sorgen. (Archivbild) - Bild: Sebastian Willnow/ dpa/dpa
Alkoholkonsumverbot - so nennt die Deutsche Bahn die neue Regel, die ab Donnerstag an 5.700 Bahnhöfen deutschlandweit gilt. (Archivbild) - Bild: Sebastian Willnow/ dpa/dpa Hinweisschilder wie diese hängen ab Donnerstag in Bahnhöfen im ganzen Land. (Archivbild) - Bild: Britta Pedersen/dpa Die neue Regelung soll für mehr Sicherheit und Sauberkeit sorgen. (Archivbild) - Bild: Sebastian Willnow/ dpa/dpa

Deutsche Bahn verbietet Alkohol an 5.700 Bahnhöfen

Der Verzehr von Bier, Wein und anderen Alkoholika ist von diesem Donnerstag an an allen Bahnhöfen in Deutschland verboten. Die Deutsche Bahn will damit für mehr Sicherheit, Sauberkeit und einen angenehmeren Aufenthalt sorgen.

Verbot gilt im gesamten Bahnhofsbereich

Die Regelung gilt an rund 5.700 Stationen, einschließlich der Bahnsteige. Je nach Eigentumsverhältnissen können auch Bahnhofsvorplätze einbezogen sein; Bereiche außerhalb des DB-Hausrechts sind ausgenommen.

Alkohol darf weiterhin mitgeführt werden. In gastronomischen Betrieben innerhalb des Bahnhofs dürfen Getränke verkauft und konsumiert werden. In den meisten Zügen bleibt der Alkoholkonsum ebenfalls erlaubt.

Bahn setzt auf Hausrecht und Hinweise

Die Sicherheitskräfte der Bahn sollen Verstöße ansprechen und mit Augenmaß reagieren. Möglich sind ein Hausverweis und im schlimmsten Fall ein Hausverbot.

Anlass für die bundesweite Ausweitung war unter anderem ein Vorfall in Baden-Württemberg. Ein 26 Jahre alter DB-Sicherheitsmitarbeiter war im Juli bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug von einem 36 Jahre alten Fahrgast geschlagen und getreten worden; der Bahnmitarbeiter stürzte durch eine nachgebende Tür aus dem fahrenden Zug.

Fußballspiele werden zur Bewährungsprobe

Das Verbot soll auch an Tagen mit Großveranstaltungen gelten. Gerade dann reisen Zehntausende Fußballfans mit der Bahn; die DB kündigt jedoch ein Vorgehen mit Fingerspitzengefühl und Augenmaß an.

Die Bahnhofsmission unterstützt die Initiative, fordert aber eine Gleichbehandlung aller Betroffenen. Feiernde, Fußballfans sowie wohnungs- und obdachlose Menschen müssten nach denselben Regeln behandelt werden.

Kein generelles Alkoholverbot in Zügen geplant

Ein bundesweites Verbot in den Zügen ist nicht vorgesehen. Die Bahn verkauft in ihren Bordbistros weiterhin alkoholische Getränke; mitgebrachter Alkohol ist an Bord erlaubt, sofern Mitreisende nicht gestört werden.

Im Regionalverkehr gelten teilweise bereits strengere Vorgaben. Mehrere Verkehrsverbünde und Privatbahnen untersagen den Alkoholkonsum in ihren Zügen oder können Fahrgäste bei Gefahren für Sicherheit und Ordnung aus dem Zug weisen.

Das bundesweite Alkoholkonsumverbot erweitert eine Regel, die die Deutsche Bahn zuvor an knapp 40 großen Bahnhöfen erprobt hat. Der Konzern verbindet damit vor allem die Erwartung, Konflikte, Verschmutzungen und das Unsicherheitsgefühl von Reisenden und Beschäftigten zu verringern.

Rechtlich handelt es sich nicht um ein allgemeines Verkaufsverbot und auch nicht um ein Verbot, Alkohol in Bahnhöfe mitzunehmen. Entscheidend ist der Konsum im Bahnhofsbereich. Gastronomiebetriebe dürfen Getränke weiterhin ausschenken, während die Bahn Verstöße über ihr Hausrecht ahnden kann. Das macht die Regel praktisch von Hinweisen, freiwilligem Befolgen und punktuellen Kontrollen abhängig.

Kontrolle bleibt die zentrale Herausforderung

Eine lückenlose Überwachung aller rund 5.700 Stationen ist ohne zusätzliches Personal nicht realistisch. Sicherheitskräfte müssen deshalb zwischen alltäglichem Konsum, aggressivem Verhalten und größeren Menschenansammlungen abwägen. Bei Konflikten bleibt die Bundespolizei zuständig, deren Kapazitäten ebenfalls begrenzt sind.

Besonders sichtbar wird die neue Regel bei Fußballspielen und anderen Großveranstaltungen. Dort treffen viele Reisende, Zeitdruck und hoher Alkoholkonsum aufeinander. Die Bahnhofsmission unterstützt das Ziel, warnt aber vor einer selektiven Anwendung zulasten wohnungs- und obdachloser Menschen. Für Fahrgäste bedeutet die Regel vor allem eine klare Grenze: Das Getränk darf mitgeführt, im Zug meist konsumiert, am Bahnhof aber nicht getrunken werden.

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