Deutsche Bahn, Alkoholverbot

Alkoholverbot: Bahn sperrt Alkohol an 5.700 Bahnhöfen

Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 14:28 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Seit dem 15. Oktober darf auf dem Gelände der Deutschen Bahn kein Alkohol mehr getrunken werden. Gaststätten in den Stationen und der Konsum in Zügen bleiben grundsätzlich ausgenommen; kontrolliert werden soll zunächst mit Augenmaß.

Regelung für DB-Stationen

  • Die Deutsche Bahn führte das Verbot am 15. Oktober bundesweit an ihren Bahnhöfen ein.
  • Betroffen sind rund 5.700 Stationen einschließlich der Bahnsteige.
  • Bei Verstößen kann im schlimmsten Fall ein Hausverbot ausgesprochen werden.
  • Die neue Regelung soll für mehr Sicherheit und Sauberkeit sorgen. (Archivbild) - Bild: Sebastian Willnow/ dpa/dpa
  • Sicherheitskräfte der DB kontrollieren das Alkoholverbot an den konzerneigenen Bahnhöfen. - Bild: Martin Schutt/dpa
Die neue Regelung soll für mehr Sicherheit und Sauberkeit sorgen. (Archivbild) - Bild: Sebastian Willnow/ dpa/dpa Sicherheitskräfte der DB kontrollieren das Alkoholverbot an den konzerneigenen Bahnhöfen. - Bild: Martin Schutt/dpa

Alkoholverbot gilt bundesweit an DB-Bahnhöfen

Seit Mitternacht ist der Konsum von Alkohol an sämtlichen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn verboten. Die Regelung gilt auch auf den Bahnsteigen und soll für mehr Sicherheit, Sauberkeit und einen angenehmeren Aufenthalt sorgen.

Gaststätten und Züge bleiben ausgenommen

Ausgenommen sind Gaststätten in den Bahnhöfen. Auch in den Zügen darf in der Regel weiter Alkohol getrunken werden; in den Bordbistros der Fernzüge verkauft die Bahn alkoholische Getränke.

Ausnahmen können dort gelten, wo Bahnhofsgebäude nicht der Deutschen Bahn gehören. Der Konzern zog am Nachmittag eine erste positive Bilanz und erklärte, das Verbot sei ruhig angelaufen; besondere Vorfälle aus den Regionen seien bislang nicht bekannt.

Vorfall in Regionalzug gab Anlass

Ein Anlass für die neue Regelung war ein Vorfall in Baden-Württemberg im Juli. Ein 26 Jahre alter Sicherheitsmitarbeiter wurde bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft von einem 36 Jahre alten Fahrgast geschlagen und getreten.

Während des Gerangels gab die Zugtür nach, und der Bahnmitarbeiter fiel durch einen Spalt aus dem fahrenden Zug. Der 36-Jährige soll alkoholisiert gewesen sein.

Bahn kündigt Kontrollen mit Augenmaß an

Das Verbot ist Teil des DB-Hausrechts und gibt den Sicherheitskräften eine Grundlage für Kontrollen. Sie sollen Personen, die gegen die Regelung verstoßen, ansprechen; im schlimmsten Fall kann ein Hausverbot folgen.

Das Verbot gilt auch an Tagen mit Großveranstaltungen wie Spielen der Fußball-Bundesliga. Die Bahn erklärte, auch dann mit Fingerspitzengefühl und Augenmaß vorgehen zu wollen.

Regelung an großen Stationen bereits erprobt

An knapp 40 großen Bahnhöfen waren Bier, Wein und andere alkoholische Getränke bereits zuvor verboten. Dazu zählen unter anderem die Hauptbahnhöfe in Köln, Kiel, Heidelberg, München, Hamburg und Berlin.

Nach Angaben der Bahn führten die Erfahrungen dort zu weniger Konflikten und weniger Müll. Die Bahnhofsmission unterstützte die Initiative grundsätzlich, warnte aber vor Ungleichbehandlung und einer Verdrängung ins Bahnhofsumfeld.

Mehrheit erwartet höheren Schutz

Eine repräsentative YouGov-Umfrage aus dem Juli ergab, dass 58 Prozent der Befragten durch ein Alkoholverbot an Bahnhöfen und Bahnsteigen eine etwas oder deutlich höhere Sicherheit erwarten. 37 Prozent glaubten dies kaum oder überhaupt nicht, fünf Prozent machten keine Angabe.

Befragt wurden 2.684 Menschen in Deutschland ab 18 Jahren.

Das bundesweite Verbot erweitert eine Praxis, die die Deutsche Bahn zuvor an knapp 40 großen Bahnhöfen erprobt hatte. Nach Darstellung des Konzerns gingen dort Konflikte und Müll zurück; zugleich sollen sich Reisende und Beschäftigte wohler gefühlt haben.

Rechtlich stützt sich die Regelung auf das Hausrecht der Bahn. Sie gilt deshalb dort, wo die DB-Hausordnung greift, und nicht automatisch in jedem Zug oder in Bereichen anderer Eigentümer. Gaststätten im Bahnhof bleiben ausgenommen, ebenso der Alkoholkonsum in Zügen, sofern dort keine gesonderten Regeln gelten.

Kontrolle an Spieltagen

Besonders sichtbar wird die neue Regelung an Tagen mit Fußballspielen und anderen Großveranstaltungen. Dann treffen viele Reisende, Fans und Sicherheitskräfte auf engem Raum zusammen. Die Bahn kündigt dennoch keine pauschale Sanktionierung an, sondern zunächst Gespräche und bei Bedarf Platz- oder Hausverbote.

Die praktische Bedeutung hängt damit stark von der Umsetzung vor Ort ab. Die Bahnhofsmission unterstützt das Ziel sichererer Stationen, warnt aber vor Ungleichbehandlung und einer Verdrängung wohnungs- und obdachloser Menschen ins Umfeld der Bahnhöfe. Für Reisende bleibt entscheidend, dass Alkohol zwar nicht auf dem Bahnhofsgelände, in vielen Zügen und in Bahnhofsgaststätten aber weiterhin erlaubt ist.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

rbb24: „Alkoholverbot gilt ab sofort auf 5.400 Bahnhöfen“ (15.10.2026)

Der Beitrag bestätige den Start des Verbots und beschreibe die Kontrolle über das Hausrecht der Bahn. Als zusätzlichen Schwerpunkt nenne er mögliche Platz- und Hausverbote sowie Forderungen nach einer Ausweitung auf Regionalzüge.

tagesschau.de: „Bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen tritt in Kraft“ (15.10.2026)

Der Beitrag bestätige den Beginn der Regelung und hebe hervor, dass das Verbot auch Bahnsteige erfasse. Anders als der rbb-Beitrag bleibe er auf den Start und die Ansprache durch Sicherheitskräfte konzentriert.

Beide Beiträge stellten den Beginn des Verbots und den Geltungsbereich auf dem Bahnhofsgelände heraus. Unterschiede gebe es beim Schwerpunkt: Während rbb24 mögliche Folgen und eine Ausweitung auf Züge thematisiere, konzentriere sich tagesschau.de auf die unmittelbare Umsetzung.

Disclaimer...
de | unterhaltung | 70330251 |