Alkoholverbot: Bahn erwischt 5.000 Menschen an Bahnhöfen
Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 12:01 Uhr | dpa, AD HOC NEWSKontrollen an deutschen Bahnhöfen
- Die Deutsche Bahn stellte in den ersten sieben Tagen rund 5.000 Menschen mit Alkohol fest.
- Das Verbot gilt seit dem 15. Oktober bundesweit an Bahnhöfen und auf Bahnsteigen.
- Die Sicherheitskräfte belehren zunächst; nur wenige Fälle führten zu Hausverweisen.
Alkoholverbot bringt Bahn rund 5.000 Verstöße
In den ersten sieben Tagen nach Einführung des Alkoholverbots hat die Deutsche Bahn rund 5.000 Menschen mit Alkohol an Bahnhöfen erwischt. Bahn-Chefin Evelyn Palla zog eine positive erste Bilanz und erklärte, die klare Ansage wirke.
Sicherheitskräfte belehren Betroffene
Die Sicherheitskräfte sprechen die Ertappten zunächst an und belehren sie über die neue Regel. Die allermeisten seien einsichtig und würden den Alkohol wegpacken; nur in wenigen Einzelfällen seien Hausverweise nötig gewesen.
Verbot gilt seit dem 15. Oktober
Seit dem 15. Oktober darf bundesweit an allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn kein Alkohol mehr getrunken werden. Das gilt auch für die Bahnsteige. Die Regelung soll die Bahnhöfe sicherer und sauberer machen.
Gaststätten und Züge sind ausgenommen
Ausgenommen sind Gaststätten in den Bahnhöfen. Auch in den Zügen darf in der Regel weiterhin Alkohol getrunken werden; in den Bordbistros der Fernzüge verkauft die Bahn ihn selbst.
Ausnahmen können außerdem dort gelten, wo Bahnhofsgebäude nicht der Deutschen Bahn gehören.
Das bundesweite Alkoholkonsumverbot der Deutschen Bahn gilt seit dem 15. Oktober an Bahnhöfen und auf Bahnsteigen. Es ist Teil des Versuchs, Orte mit hohem Publikumsverkehr sicherer und sauberer zu machen. Die Regelung betrifft nicht den gesamten Bahnverkehr: In Zügen ist Alkoholkonsum grundsätzlich weiterhin möglich, ebenso in Gaststätten innerhalb von Bahnhöfen.
Die erste Bilanz zeigt vor allem den Umfang der Kontrollen. Rund 5.000 festgestellte Verstöße innerhalb von sieben Tagen bedeuten, dass die neue Regel im Alltag sichtbar durchgesetzt wird. Zugleich deutet die geringe Zahl notwendiger Hausverweise darauf hin, dass die meisten Betroffenen auf Hinweise reagieren. Für Reisende verändert sich damit vor allem der Aufenthalt vor und zwischen den Zugfahrten.
Regel gilt vor allem auf Bahnhofsflächen
Die Deutsche Bahn setzt zunächst auf Ansprache und Belehrung. Erst wenn Reisende den Alkohol nicht wegpacken oder sich anderweitig nicht an die Vorgaben halten, können weitergehende Maßnahmen folgen. Die Ausnahmen in Gastronomiebetrieben und in Zügen schaffen jedoch eine klare Abgrenzung zwischen Bahnhofsanlagen und bewirtschafteten beziehungsweise fahrenden Bereichen.
Für die weitere Bewertung wird entscheidend sein, ob die Zahl der Verstöße nach der Einführungsphase sinkt und ob sich dadurch Sicherheits- und Sauberkeitsprobleme tatsächlich verringern. Die Bahn verbindet das Verbot mit dem Ziel, Bahnhöfe als öffentliche Räume angenehmer und verlässlicher nutzbar zu machen.
