Warum ein Testament Sicherheit gibt / Jurist der Christoffel-Blindenmission erklärt, worauf es beim Vererben ankommt
Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 10:10 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSHerr Lauber, warum schieben so viele Menschen das Thema Testament vor sich her?
Weil es emotional ist. Niemand denkt gern über den eigenen Tod nach. Gleichzeitig ist ein Testament ein Akt der Fürsorge. Wer seinen Nachlass rechtzeitig regelt, nimmt Angehörigen im Ernstfall viele Entscheidungen ab und verhindert Unsicherheit oder Streit. Es geht nicht darum, sich ständig mit dem Tod zu beschäftigen, sondern Verantwortung zu übernehmen.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Das kann passen, muss es aber nicht. Gerade bei unverheirateten Paaren oder Menschen ohne enge Angehörige führt sie oft zu Ergebnissen, die gar nicht gewollt waren. Wenn ich nicht selbst entscheide, überlasse ich die Verteilung meines Nachlasses dem Gesetz.
Warum ist ein Testament auch innerhalb der Familie so wichtig?
Weil es Streit verhindern kann. Ohne das Dokument kann eine Erbengemeinschaft entstehen, in der alle gemeinsam entscheiden müssen. Das klingt zunächst fair, kann aber in der Praxis sehr schwierig werden. Wenn zum Beispiel eine Person im gemeinsamen Haus wohnen bleiben möchte, andere Erben aber verkaufen wollen, sind Konflikte vorprogrammiert. Ein Testament kann solche Situationen vermeiden.
Sie haben Patchworkfamilien angesprochen. Warum ist dort besondere Vorsicht nötig?
Patchworkfamilien brauchen besonders klare Regelungen. Stiefkinder haben ohne Adoption in der Regel keinen gesetzlichen Erbanspruch. Auch unverheiratete Partnerinnen oder Partner gehen ohne Testament leer aus. Das kann zu großen Ungerechtigkeiten führen, selbst wenn die Beziehungen im Alltag sehr eng waren. Besonders Patchworkfamilien sollten deshalb unbedingt prüfen, ob die gesetzliche Erbfolge wirklich dem eigenen Willen entspricht. Es kann sonst passieren, dass Menschen erben, zu denen kaum Kontakt besteht, während Personen, die im Leben eine wichtige Rolle gespielt haben, nichts erhalten.
Können Menschen auch gemeinnützige Organisationen mit ihrem Erbe bedenken?
Ja. Viele Menschen möchten über ihr eigenes Leben hinaus Gutes bewirken. Sie können neben Angehörigen auch eine gemeinnützige Organisation wie die CBM im Testament berücksichtigen. Das kann durch eine Erbeinsetzung oder durch ein Vermächtnis geschehen. So lässt sich genau festlegen, wer was erhalten soll.
Sie haben das Vermächtnis erwähnt. Was bedeutet das?
Das Testament ist das gesamte Dokument, in dem jemand seinen Letzten Willen festhält. Eine Erbeinsetzung macht eine Person, mehrere Personen oder eine Organisation zur Erbin bzw. zum Erben. Mit einem Vermächtnis kann ich einer Person oder Organisation einen bestimmten Betrag, Gegenstand oder Anteil zuwenden, ohne sie zur Erbin zu machen. Das kann die Nachlassregelung übersichtlich halten und gleichzeitig ermöglichen, gezielt etwas weiterzugeben.
Warum kann gemeinnütziges Vererben sinnvoll sein?
Weil Vermögen dadurch langfristig etwas bewirken kann. Wer die CBM bedenkt, trägt dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen in Armutsregionen medizinische Hilfe, Rehabilitationsangebote, Bildung und bessere Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe erhalten. Ein Testament kann also auch ausdrücken, welche Werte über das eigene Leben hinaus Bestand haben sollen.
Was raten Sie Menschen, die noch ganz am Anfang stehen?
Der erste Schritt ist eine Übersicht: Was besitze ich? Wen will ich bedenken? Wer soll im Ernstfall entscheiden dürfen? Danach sollte man Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sorgfältig angehen. Bei rechtlichen Fragen ist notarielle oder anwaltliche Beratung sinnvoll. Wichtig ist: Nicht aufschieben. Vorsorge entlastet alle Beteiligten.
Und was ist Ihre wichtigste Botschaft?
Meine wichtigste Botschaft ist: Vorsorge ist etwas sehr Persönliches. Wer ein Testament macht, entscheidet bewusst, was bleiben soll - für die Familie, für nahestehende Menschen und vielleicht auch für eine gute Sache, die einem am Herzen liegt.
Über die CBM
Die Christoffel-Blindenmission (CBM) zählt zu den international führenden Organisationen für inklusive Entwicklungszusammenarbeit. Sie unterstützt Menschen mit Behinderungen in den ärmsten Ländern der Welt - und das seit fast 120 Jahren. Gemeinsam mit ihren lokalen Partnern sorgt sie dafür, dass sich das Leben von Menschen mit Behinderungen grundlegend und dauerhaft verbessert. Sie leistet medizinische Hilfe und setzt sich für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ein. Ziel ist eine inklusive Welt, in der Menschen mit und ohne Behinderungen ihre Fähigkeiten einbringen können und niemand zurückgelassen wird. Im Jahr 2025 förderte die CBM 385 Projekte in 35 Ländern. Mehr unter www.cbm.de.
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Dieser Beitrag ist Teil des Medienpakets "Vorsorge und Erbrecht" der CBM. Weitere Informationen, kostenlose Ratgeber und Ansprechpartner für Fragen rund um Testament, Vorsorge und gemeinnütziges Vererben bietet die CBM unter www.cbm.de.
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