Block-Prozess: Privatdetektiv verneint früheren Tatversuch
05.05.2026 - 12:12:03 | dpa.deIm Prozess um die Entführung der Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24 hat ein Privatdetektiv zu der Frage ausgesagt, ob es bereits ein Jahr zuvor einen Tatversuch gab. «Nein», sagte der 46 Jahre alte Zeuge aus Thüringen im Landgericht Hamburg. Er sei als Teil eines Teams im November 2022 lediglich mit einer Observation am Wohnort des Ex-Mannes in Dänemark beauftragt worden.
In dem aktuellen Prozess ist die Hamburger Unternehmerin Christina Block eine von sieben Angeklagten. Für die Entführung der Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24 soll laut Staatsanwaltschaft eine israelische Sicherheitsfirma verantwortlich sein. Christina Block, die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette «Block House», Eugen Block, ist angeklagt, diese Rückholaktion nach einem jahrelangen Sorgerechtsstreit in Auftrag gegeben zu haben. Das bestreitet die 53-Jährige.
Zeuge: Block wollte mit den Kindern allein sprechen
Bei dem Auftrag im November 2022 von Familie Block sei es darum gegangen, den Tagesablauf der Kinder in Dänemark zu kennen, damit die Mutter Christina Block eine Gelegenheit finden könne, allein mit ihren Kindern zu sprechen, erklärte der Privatermittler. Die Hoffnung sei gewesen, dass die Kinder sich dann vielleicht selbst entschieden hätten mitzukommen.
Der Zeuge berichtete, er sei selbstständig tätig, aber von einer an der Aktion beteiligten Sicherheitsfirma engagiert worden. Er sollte 1.000 Euro pro Tag bekommen. Auch Teile der Familie Block seien in der Nähe gewesen. Auf die Frage, ob er denn mal selbst mit Frau Block gesprochen habe, antwortete der Zeuge, dafür seien Mitarbeiter auf höherer Ebene zuständig gewesen: «Es ist ja nicht üblich, dass ich als kleiner Detektiv mit einer Millionärin rede.»
Klappmesser im Handschuhfach
Doch der Ex-Mann, der die Kinder im Sommer 2021 nach einem Wochenendbesuch nicht wie vereinbart zurück nach Hamburg gebracht hatte, habe Verdacht geschöpft. Bereits eine Stunde nach Beginn des Einsatzes sei die Polizei da gewesen. Der Privatdetektiv kam für einen Tag in Haft, wie der Mann berichtete. «Da war ich im Ausnahmezustand.»
Zu der Frage, warum er bei der Observation denn laut Akte einen Dolch dabeigehabt haben soll, antwortete der Zeuge kopfschüttelnd: «Das ist ein Klappmesser.» Es sei im Handschuhfach gewesen, um ein Baguette aufzuschneiden.
Gab es schon 2022 einen Entführungsversuch?
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht, dass die Kinder schon am 9. November 2022 entführt werden sollten. Der Tatplan könnte laut Ermittlern vorgesehen haben, die Kinder morgens auf dem Schulweg in Süddänemark abzupassen, deren Begleitung abzulenken und der Mutter zu ermöglichen, mit den Kindern im Auto davonzufahren. Zur Vollendung der Tat sei es aber nicht gekommen, weil der Vater der Kinder verdächtige Personen an seinem Haus bemerkte und die Polizei rief.
Die dänische Polizei ermittelte den Angaben zufolge gegen Christina Block und weitere Personen, stellte das Verfahren jedoch ein. Die Hamburger Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen in dieser Sache daraufhin aufgrund eines sogenannten Verfolgungshindernisses ein. Es dürfe nicht zweimal wegen derselben Tat ermittelt werden, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Die dänische Polizei sei aber nicht gegen zwei Männer aktiv geworden, gegen die die Staatsanwaltschaft nun seit Frühjahr 2025 ermittelt. Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, und ein pensionierter Beamter des Landeskriminalamts (LKA) Hamburg stünden im Verdacht, als Verantwortliche einer Sicherheitsfirma 2022 einen Auftrag von Christina Block zur Kindesentziehung angenommen zu haben, hatte die Behörde im Herbst 2025 mitgeteilt.
Die beiden Beschuldigten gehören nicht zu den Angeklagten im aktuellen Prozess. Ein Anwalt von Hanning hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen dauerten an, sagte eine Sprecherin.
Antrag auf Befreiung der Anwesenheitspflicht
Der Prozess wird am 20. Mai fortgesetzt. Das Landgericht hatte im Oktober 2025 die Anträge dreier Angeklagter, denen Beihilfe vorgeworfen wird, auf Abtrennung des Verfahrens abgelehnt. Nun beantragten die Verteidiger ihre drei Mandanten von der Anwesenheitspflicht während des Prozesses zu befreien. Die Belastung in diesem langen Verfahren sei massiv und stehe in keinem Verhältnis zu dem, was den Angeklagten eigentlich vorgeworfen werde. Eine Entscheidung des Gerichtes steht noch aus.
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