Fertiggaragen, Garagen

Fertiggaragen: Wann brauche ich eine Baugenehmigung?

20.06.2014 - 10:51:12

Gegenüber gemauerten Garagen zeichnen sich moderne Fertiggaragen durch viele Vorzüge aus. Eine Fertiggarage lässt sich schnell und vor allem kostengünstig errichten. Fertiggaragen bestehen aus vorgefertigten Einzelteilen, die vor Ort zumeist innerhalb weniger Stunden zusammengebaut werden. In vielen Bundesländern ist zudem nicht einmal eine Baugenehmigung erforderlich. In welchen eine Baugenehmigung eingeholt werden muss und wo sofort losgebaut werden kann, lesen Sie in diesem Artikel

Auf dem Weg zur Wunschgaragen gilt es bei der Garagenplanung einige Fragen zu berücksichtigen. Bevor geplant werden kann, muss aber zunächst abgeklärt werden ob gleich gebaut werden darf, oder ob eine Genehmigung erforderlich ist. Das hängt vor allem von der Größe und der Art der Ausführung der Garage ab. Aber auch viele weitere Bestimmungen des Baurecht müssen eingehalten werden,  das in Deutschland Ländersache ist. Aufgrund des föderalen Charakter des deutschen Baurechts (genauer des Bauordnungsrechts) kann es sein, dass für den Bau derselben Garage in einigen Bundesländern keine Genehmigung braucht, während andere Bundesländer eine Genehmigung voraus setzen.

Ohne Genehmigung keine Garage: Ist eine Baugenehmigung für eine Fertiggarage erforderlich?

In jedem Fall sollte sich der Bauherr im Vorhinein bei der jeweils zuständigen Baubehörde nach den geltenden Regelungen erkundigen. Für die Genehmigung des Baus einer Fertiggarage ist der Bauplan des Grundstücks entscheidend. Er regelt die Baugrenzen des jeweiligen Grundstücks. Diese sind nicht zu überschreiten und vielfach ist auch ein Mindestabstand zum Nachbargrundstück einzuhalten. Mit Schwierigkeiten bei der Genehmigung ist zumeist nur dann zu rechnen, wenn die Fertiggarage über außergewöhnliche oder besonders weite Abmessungen verfügt. Das kann eine Garage in Hanglage sein (wie hier zu sehen) oder auch voluminöse Großraumgaragen.

Sinnvoll ist es zudem, eine Garage auszuwählen, die zum in Stil und Größe zu der übrigen Bebauung passt, um das einheitliche Erscheinungsbild der Stadt oder der Siedlung zu erhalten. Ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, die Überschreitung des Mindestabstands zum Nachbargrundstück erforderlich, kann die Garage dennoch genehmigt werden, wenn der Nachbar seine schriftliche Zustimmung gibt. Für eine Genehmigung sind beim Bauamt der Bauplan des Grundstücks und der Fertiggarage einzureichen. In einigen Fällen übernehmen die Anbieter von Fertiggaragen (hier eine Liste) diese Formalitäten und kümmern sich um die Erteilung der Baugenehmigung.

Baugenehmigungen für Fertiggaragen nach Bundesländern

In Bayern ist der Bau einer Fertiggarage unter den folgenden Bedingungen genehmigungsfrei: Es handelt sich um ein Bauvorhaben mit geringer Schwierigkeit. Die Stellplatzbreite der Garagen darf pro Stellplatz maximal 2,50 Meter, die Stellplatztiefe 5 Meter betragen. Der Abstand zwischen der Garage und der öffentlichen Verkehrsfläche muss drei Meter betragen.

In Brandenburg sind oberirdische Garagen ohne Obergeschoss, deren Fläche 150 Quadratmeter nicht überschreitet, genehmigungsfrei. Gehört die Garage zu einem Wohngebäude darf ihre Fläche 50 Quadratmeter nicht überschreiten. Die Stellplatzbreite darf maximal 2,5 Meter und die Stellplatztiefe maximal fünf Meter betragen. Garagen, die an einer Grundstücksgrenze errichtet werden, dürfen nicht höher als drei Meter sein.

In Baden-Württemberg sind Garagen bis zu einer Größe von 20 Quadratmetern genehmigungsfrei. Ansonsten muss eine Baugenehmigung eingeholt werden. Es muss ein Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche von drei Metern eingehalten werden. Die Stellplatztiefe darf maximal fünf Meter, die Stellplatzbreite maximal 2,5 Meter betragen.

In Berlin bedürfen Garagen bis zu einer Wandhöhe von drei Metern und einer Gesamtfläche von maximal 30 Quadratmetern keiner Baugenehmigung. Die Stellplatzbreite von maximal 2,5 Metern und die Stellplatztiefe von maximal fünf Metern muss eingehalten werden.

In Hamburg sind Garagen mit einer Fläche von bis zu 50 Quadratmetern genehmigungsfrei. Es gibt allerdings lokale Sonderregelungen, über die das Bauamt Auskunft erteilt. In Ergänzung zur üblichen Stellplatzbreite von maximal 2,5 und der Stellplatztiefe von maximal fünf Metern ist ein Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche von drei Metern einzuhalten. Eine Grenzbebauung ist bis zu einer maximalen Garagenhöhe von 2,5 Metern zulässig. Ansonsten muss ein Abstand von 2,5 Meter zur Grundstücksgrenze eingehalten werden.

In Hessen sind Garagen bis zu einer Fläche von 30 Quadratmetern genehmigungsfrei, sofern es sich nicht um eine Grenzbebauung handelt. Der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche muss mindestens drei Meter betragen, und die Zufahrt muss mindestens 2,75 Meter breit sein. Eine Grenzbebauung ist bis zu einer mittleren Höhe von drei Metern zulässig.

In Niedersachsen sind Garagen mit einer Fläche von bis zu 40 Quadratmetern genehmigungsfrei. Außerhalb des Bebauungsplanes sind Garagen mit einer Fläche von bis zu 20 Quadratmetern genehmigungsfrei. Neben der üblichen Stellplatzbreite und Stellplatztiefe muss auch ein Abstand zur Grundstücksgrenze von drei Metern eingehalten werden. Eine Grenzbebauung kann nur genehmigt werden, wenn die Garage nicht höher als drei Meter und nicht länger als neun Meter ist.

In Nordrhein-Westfalen ist die Errichtung von Garagen bis zu einer Fläche von 100 Quadratmetern ohne Baugenehmigung möglich. Ein Abstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze ist einzuhalten. Eine Grenzbebauung kommt nur in Frage, wenn die Garage nicht höher als drei Meter ist.

In den Bundesländern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen werden die Bauvorschriften aktuell überarbeitet. Hier sollten Sie sich beim zuständigen Bauamt erkundigen.

Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung da, sondern besitzt lediglich informativen Charakter. Erkundigen Sie sich im Zweifel auf jeden Fall bei dem für Sie zuständigen Bauamt.