Frankreich, KriminalitÀt

Höchststrafe im Prozess um getötete ZwölfjÀhrige in Paris

24.10.2025 - 18:55:29

Das Motiv bleibt unklar, das Urteil eindeutig: Nach dem grausamen Tod eines MĂ€dchens in Paris verhĂ€ngt das Gericht die höchste Strafe – und berĂŒcksichtigt dabei das Leid der Familie.

  • Lolas Mutter forderte vor Gericht Gerechtigkeit nach dem gewaltsamen Tod ihrer Tochter (Archivbild). - Foto: Julien De Rosa/AFP/dpa

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  • Der Mord an Lola sorgte in ganz Frankreich fĂŒr Entsetzen. (Archivbild) - Foto: Michel Spingler/AP/dpa

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Lolas Mutter forderte vor Gericht Gerechtigkeit nach dem gewaltsamen Tod ihrer Tochter (Archivbild). - Foto: Julien De Rosa/AFP/dpaDer Mord an Lola sorgte in ganz Frankreich fĂŒr Entsetzen. (Archivbild) - Foto: Michel Spingler/AP/dpa

Im Prozess um einen besonders grausamen Mord an einer ZwölfjĂ€hrigen in Paris hat das Gericht die Angeklagte zur höchsten in Frankreich möglichen Strafe von 30 Jahren Haft verurteilt. Das Schwurgericht sprach die 27-JĂ€hrige wegen Mordes, Vergewaltigung und Folter schuldig und berĂŒcksichtigte bei seinem Strafmaß das Leid der Angehörigen, wie die Zeitung «Le Parisien» und der Sender TF1 aus dem Gerichtssaal berichteten. Die Mutter und der Bruder der getöteten Lola, deren Schicksal vor drei Jahren ganz Frankreich bewegte, brachen nach dem Urteil heulend zusammen.

38 Stiche in den RĂŒcken

Die Angeklagte soll das MĂ€dchen in einem Wohnblock in die von ihr genutzte Wohnung gedrĂ€ngt und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Danach soll sie Lola mit einer Schere und einem Teppichmesser 38 Stiche in den RĂŒcken versetzt und sie schließlich am Kopf komplett mit Klebeband umwickelt haben, so dass das MĂ€dchen erstickte. Auch fĂŒllte sie Blut ihres Opfers in eine Flasche ab. Anschließend schaffte sie die Tote in einem Koffer weg.

Das Motiv fĂŒr die erschĂŒtternde Tat konnte in dem Prozess nicht geklĂ€rt werden. Wie die Verteidigerin sagte, habe die Angeklagte sich aus Frust ĂŒber ihren Ex-Freund, mit dem sie kurz vor der Tat Kurznachrichten ausgetauscht hatte, an dem MĂ€dchen abreagiert. Der Staatsanwalt wischte diese Darstellung in seinem PlĂ€doyer beiseite und sprach von einem sexuellen Motiv sowie Mordlust und dem Willen, Schmerzen zuzufĂŒgen. Hinweise auf eine psychische Störung oder SchuldunfĂ€higkeit stellten SachverstĂ€ndige nicht fest.

Höchststrafe erstmals fĂŒr eine Frau

Die Höchststrafe, die bedeutet, dass die Verurteilte nach 30 Jahren erstmals eine Haftentlassung beantragen kann, wurde erstmals gegen eine Frau verhĂ€ngt, berichtete die Zeitung «Le Monde». Das Urteil entsprach der Forderung der Anklage. Die Verteidigerin hatte darauf plĂ€diert, nicht die Höchststrafe zu verhĂ€ngen, ohne ein konkretes Strafmaß zu benennen.

@ dpa.de