Bushido: Gericht weist Klage im Grundstücksstreit mit Abou-Chaker-Sohn ab
Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 17:42 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Landgericht Potsdam hat die Klage eines Sohns von Arafat Abou-Chaker gegen Bushido im Streit um Grundschulden an einem Grundstück abgewiesen.
Streit um Grundbuchbelastungen
In dem Verfahren ging es um die Löschung von Grundschulden nach der Zwangsversteigerung des Grundstücks. Das Gericht setzte den Streitwert auf 600.000 Euro.
Betroffen ist ein Anwesen in Kleinmachnow, das früher Bushido und seinem Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker gehörte. Der Rapper heißt bürgerlich Anis Mohamed Ferchichi.
Anwesen für rund 7,4 Millionen Euro versteigert
Das Grundstück wurde für rund 7,4 Millionen Euro zwangsversteigert und ging an einen Sohn Abou-Chakers. Ansprüche auf Löschung der Grundschulden sah das Gericht nicht.
Nach der Entscheidung vom 29. September sind die Grundschuld und die darauf entfallenden Zinsen Preisbestandteile. Gegen das Urteil der Zivilkammer kann Berufung eingelegt werden.
Frühere Entscheidung zugunsten Bushidos
Eine Grundschuld dient als Sicherheit für eine Bank und wird zur Absicherung eines Kredits im Grundbuch eingetragen. Sie kann bei einem Eigentümerwechsel oder einer Zwangsversteigerung unter bestimmten Voraussetzungen bestehen bleiben.
Erst im April hatte ein Gericht in einem weiteren Rechtsstreit zugunsten Bushidos entschieden. Dabei ging es um seinen Anteil aus der Zwangsversteigerung mehrerer Villen in Kleinmachnow. Dem Rapper standen danach rund 3,8 Millionen Euro aus dem Versteigerungserlös zu.
Grundschuld als Kreditsicherheit
Eine Grundschuld ist kein gewöhnlicher Zahlungsanspruch, sondern eine im Grundbuch eingetragene Sicherheit für ein Darlehen. Sie kann auch dann bestehen bleiben, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück ändern. Entscheidend ist deshalb nicht allein, wer das Anwesen nach der Versteigerung erhält, sondern welche Rechte und Belastungen im Grundbuch und in den Versteigerungsbedingungen berücksichtigt werden.
Im vorliegenden Fall hatte die Zwangsversteigerung des Kleinmachnower Anwesens einen Erlös von rund 7,4 Millionen Euro erbracht. Das Landgericht Potsdam ordnete die Grundschuld und die dazugehörigen Zinsen als Preisbestandteile ein. Damit begründet der Zuschlag nicht automatisch einen Anspruch auf deren nachträgliche Löschung.
Bedeutung des Urteils
Für die Beteiligten geht es um einen Streitwert von 600.000 Euro. Das Urteil betrifft zugleich eine zentrale praktische Frage bei Immobilienversteigerungen: Käufer müssen neben dem Meistgebot auch bestehen bleibende Rechte und finanzielle Belastungen in ihre Kalkulation einbeziehen. Eine scheinbar hohe Kaufsumme lässt daher nicht ohne Weiteres auf einen entsprechend hohen freien Erlös schließen.
Die Entscheidung vom 29. September ist noch nicht endgültig, weil gegen das Urteil Berufung eingelegt werden kann. Für Bushido fügt sie sich in eine Reihe von Verfahren rund um die frühere gemeinsame Immobilie mit Arafat Abou-Chaker ein. Bereits im April war ihm ein Anspruch auf rund 3,8 Millionen Euro aus der Versteigerung mehrerer Villen zugesprochen worden.
