Mini-Windräder, Selbstnutzung

Mini-Windräder / Auch bei Selbstnutzung als privilegiertes Vorhaben zugelassen

04.12.2023 - 09:00:01 | presseportal.de

Berlin - Es gibt nicht nur riesige Windräder, sondern auch sogenannte Kleinwindanlagen mit deutlich geringerer Höhe. Ein Eigentümer wollte auf seinem im Außenbereich liegenden Grundstück vier solcher Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 6,5 Metern errichten. Der dabei entstehende Strom sollte nicht ins Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht werden - und zwar für einen ökologisch ausgerichteten Imkereibetrieb. Genau das führte dazu, dass die Behörden nicht mehr von einem baurechtlich privilegierten Vorhaben ausgehen wollten. Davon könne man nur sprechen, wenn die erzeugte Energie der öffentlichen Versorgung diene. Die Verwaltungsrichter sahen das nicht so, weil der Sinn der Privilegierung die Förderung der Windenergie als Beitrag zum Klimaschutz sei. Das sahen sie nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS im konkreten Fall als gegeben an.

Mini-Windräder / Auch bei Selbstnutzung als privilegiertes Vorhaben zugelassen - Foto: presseportal.de
Mini-Windräder / Auch bei Selbstnutzung als privilegiertes Vorhaben zugelassen - Foto: presseportal.de

(Verwaltungsgericht Koblenz, Aktenzeichen 1 K 604/22)

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) übermittelt durch news aktuell

http://ots.de/566bdc

So schätzen die Börsenprofis Aktien ein!

<b>So schätzen die Börsenprofis Aktien ein!</b>
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
unterhaltung | 64345451 |