Sperrstunde, Vorverlegung

Sperrstunde! / Vorverlegung möglich, auch wenn sich nur ein Nachbar beschwert

01.07.2024 - 09:00:06 | presseportal.de

Berlin - Ein Berliner Bezirksamt verlegte die Sperrzeit für den Schankvorgarten einer Gaststätte auf 22 Uhr vor, nachdem sich ein Nachbar wegen Lärmbelästigungen beschwert hatte. Tatsächlich waren die relevanten Werte für die Geräusch-Immissionen überschritten worden. Der Betreiber des Restaurants kritisierte an der behördlichen Entscheidung unter anderem die Tatsache, dass sich lediglich ein Anwohner beschwert habe. Das rechtfertige noch nicht unbedingt ein Einschreiten des Amtes. Das Verwaltungsgericht akzeptierte dieses Argument nicht. Auch ein einziger Nachbar, der sich gestört fühle, könne ausreichend sein - es sei denn, es gebe Hinweise auf eine missbräuchliche Beschwerde durch diese Person.

Sperrstunde! / Vorverlegung möglich, auch wenn sich nur ein Nachbar beschwert - Bild: presseportal.de
Sperrstunde! / Vorverlegung möglich, auch wenn sich nur ein Nachbar beschwert - Bild: presseportal.de

(Verwaltungsgericht Berlin, Aktenzeichen 4 K 560/22)

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) übermittelt durch news aktuell

http://ots.de/58b2d3

So schätzen die Börsenprofis Aktien ein!

<b>So schätzen die Börsenprofis Aktien ein!</b>
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
So schätzen die Börsenprofis Aktien ein!
de | unterhaltung | 65396720 |