Thema: Vorfeldinitiatoren

BAG-Urteil, Vorfeldinitiatoren

BAG-Urteil: Vorfeldinitiatoren müssen Kündigungsschutz binnen drei Wochen melden

Ein minimalistischer, leerer Gerichtssaal mit moderner Architektur und einfallendem Tageslicht. - Foto: über boerse-global.de
Ein minimalistischer, leerer Gerichtssaal mit moderner Architektur und einfallendem Tageslicht. - Foto: über boerse-global.de

Das BAG verlangt eine konkrete Mitteilung binnen drei Wochen nach Kündigungszugang, damit Vorfeldinitiatoren ihren Sonderkündigungsschutz wahren.

boerse-global.de, vor 20 Minuten