Dem Angeklagten aus Solingen wurden vier Straftaten vorgeworfen: Drei versuchte oder vollendete Brandstiftungen und eine Macheten-Attacke. (Archivbild) - Foto: Federico Gambarini/dpa
Laut dem Bundesverfassungsgericht können Zeugnisvermerke im Sinne einer Chancengleichheit geboten sein.
Sie dürften dann aber nicht nur auf Legasthenikerinnen und Legastheniker begrenzt werden. - Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa