Beim Standesamt können Geschlechts- und Vornamenseinträge mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz geändert werden. (Symbolbild) - Foto: Peter Steffen/dpa
Wer die Angst vor Verfolgung als Transmensch glaubhaft machen kann, sollte als Flüchtling anerkannt werden können, so der Europarat. - Foto: Hannes P Albert/dpa
Das bislang geltende sogenannte Transsexuellengesetz empfinden viele Transmenschen als demütigend. Betroffene müssen sich oft sehr intime Fragen gefallen lassen. - Foto: Peter Steffen/dpa