Thema: Selbstbestimmungsgesetz

Selbstbestimmungsgesetz, Geschlechtsänderungen

Selbstbestimmungsgesetz: 25.000 Geschlechtsänderungen seit November 2024

Eine vielfältige Gruppe von Menschen diskutiert in einem modernen Konferenzraum in Berlin, Fokus auf Geschlechter- und Sexualitätsthemen. - Foto: über boerse-global.de
Eine vielfältige Gruppe von Menschen diskutiert in einem modernen Konferenzraum in Berlin, Fokus auf Geschlechter- und Sexualitätsthemen. - Foto: über boerse-global.de

Fachkräfte erweitern bei der Sommerakademie ihre Kompetenzen für die psychologische Begleitung zu Geschlecht und Sexualität.

boerse-global.de, 09.06.26 10:22 Uhr
Selbstbestimmungsgesetz: Neue Ära für Trans-Rechte am Arbeitsplatz - Foto: über boerse-global.de
Selbstbestimmungsgesetz: Neue Ära für Trans-Rechte am Arbeitsplatz - Foto: über boerse-global.de
Betriebsratswahlen 2026: Neues Selbstbestimmungsgesetz stellt Wahlvorstände vor große Herausforderungen - Foto: über boerse-global.de
Betriebsratswahlen 2026: Neues Selbstbestimmungsgesetz stellt Wahlvorstände vor große Herausforderungen - Foto: über boerse-global.de
Transperson (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Transperson (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Thorsten Frei (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Thorsten Frei (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Alexander Dobrindt am 21.08.2025 - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Alexander Dobrindt am 21.08.2025 - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Beim Standesamt können Geschlechts- und Vornamenseinträge mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz geändert werden. (Symbolbild) - Foto: Peter Steffen/dpa
Beim Standesamt können Geschlechts- und Vornamenseinträge mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz geändert werden. (Symbolbild) - Foto: Peter Steffen/dpa
Ferda Ataman (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Ferda Ataman (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes reicht eine Erklärung beim Standesamt, um den Geschlechtseintrag zu ändern. (Archivbild) - Foto: Jens Kalaene/dpa
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes reicht eine Erklärung beim Standesamt, um den Geschlechtseintrag zu ändern. (Archivbild) - Foto: Jens Kalaene/dpa
Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz können Menschen ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag einfacher ändern. (Symbolbild) - Foto: Andreas Arnold/dpa
Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz können Menschen ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag einfacher ändern. (Symbolbild) - Foto: Andreas Arnold/dpa