Thema: Rentenrückforderung

Rentenrückforderung, Erbin

Rentenrückforderung: Erbin muss nach Urteil 53.857 Euro zurückzahlen

Ein Archivraum mit alten Aktenordnern und Unterlagen in einem ruhigen, schwach beleuchteten Raum. - Foto: über boerse-global.de
Ein Archivraum mit alten Aktenordnern und Unterlagen in einem ruhigen, schwach beleuchteten Raum. - Foto: über boerse-global.de

Das Landessozialgericht NRW bestätigte die Rückzahlung überzahlter Rentenleistungen durch die Erbin als Nachlassverbindlichkeit.

boerse-global.de, heute 02:00 Uhr