Thema: Privatschule

Privatschule, BFH

Privatschule: BFH erlaubt Förderverein-Zahlungen als Schulgeld

Ein sonnendurchfluteter, leerer Flur in einem Schulgebäude mit hohen Decken und Holzboden. - Foto: über boerse-global.de
Ein sonnendurchfluteter, leerer Flur in einem Schulgebäude mit hohen Decken und Holzboden. - Foto: über boerse-global.de

Der BFH erkennt zweckgebundene Fördervereinsbeiträge als Schulgeld an. Eltern können 30 Prozent bis 5.000 Euro je Kind absetzen.

boerse-global.de, 04.09.26 05:00 Uhr