Thema: Mietkaution

Mietkaution, Klarheit

Aktuelle Entwicklungen und eine BGH-Entscheidung geben Mietern mehr Sicherheit bei der Rückforderung ...

Mietkaution: Neue Klarheit bei Rückzahlung und Eigentümerwechsel - Foto: über boerse-global.de
Mietkaution: Neue Klarheit bei Rückzahlung und Eigentümerwechsel - Foto: über boerse-global.de

Mietkaution: Neue Klarheit bei Rückzahlung und Eigentümerwechsel

boerse-global.de, 27.03.26 00:39 Uhr
Grundsätzlich darf der Vermieter gemäß § 551 BGB nur dann eine Kaution erheben, wenn dies schriftlich im Mietvertrag vereinbart wurde. Des Weiteren darf sie nicht höher als drei Monatskaltmieten sein. - Foto: pixabay.com © Geralt (CC0 1.0)
Grundsätzlich darf der Vermieter gemäß § 551 BGB nur dann eine Kaution erheben, wenn dies schriftlich im Mietvertrag vereinbart wurde. Des Weiteren darf sie nicht höher als drei Monatskaltmieten sein. - Foto: pixabay.com © Geralt (CC0 1.0)