Ärzte und medizinisches Personal besprechen Patientendaten und medizinische Bilder auf einem digitalen Bildschirm in einem Krankenhaus. - Foto: über boerse-global.de
Nnach Auffassung der Zivilkammer konnte die Klägerin nicht beweisen, dass die Impfung die Ursache für ihre Lungenembolie war. - Foto: Sebastian Gollnow/dpa