Thema: Kostenabzug

Bundesfinanzhof, Kostenabzug

Bundesfinanzhof schränkt Kostenabzug bei Anteilverkäufen ein

Ein stilisierter Hammer liegt auf Finanzdokumenten und Gesetzestexten, im Hintergrund verschwommene deutsche Steuergesetzbücher. - Foto: über boerse-global.de
Ein stilisierter Hammer liegt auf Finanzdokumenten und Gesetzestexten, im Hintergrund verschwommene deutsche Steuergesetzbücher. - Foto: über boerse-global.de

Der Bundesfinanzhof schränkt Kostenabzüge bei Aktienverkäufen ein und verschärft Fristen für Sonderausgaben. Auch Immobilienübertragungen werden strenger besteuert.

boerse-global.de, 14.07.26 06:49 Uhr