Thema: Klarstellung

Zusatzurlaub, Schwerbehinderte

Zusatzurlaub Schwerbehinderte: Fünf Tage gesetzlicher Mindesturlaub

Ein moderner Schreibtisch mit Kalender und Dokumenten als Symbol für die Urlaubsplanung im Arbeitsalltag. - Foto: über boerse-global.de
Ein moderner Schreibtisch mit Kalender und Dokumenten als Symbol für die Urlaubsplanung im Arbeitsalltag. - Foto: über boerse-global.de

Der gesetzliche Mindestzusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer beträgt fünf Tage pro Jahr. Die Klarstellung dient als Orientierung für Betriebe.

boerse-global.de, 28.07.26 22:31 Uhr
Eine abstrakte, atmosphärische Szene, die den Bergbau- und Metallsektor mit einem subtilen Aufwärtstrend darstellt. Eine Stimmung der Klärung und positiven Marktstimmung. - Foto: über boerse-global.de
Eine abstrakte, atmosphärische Szene, die den Bergbau- und Metallsektor mit einem subtilen Aufwärtstrend darstellt. Eine Stimmung der Klärung und positiven Marktstimmung. - Foto: über boerse-global.de
Eine Hand hält einen Stift über einem Dokument, das an einen Stimmzettel oder ein offizielles Formular erinnert, in einem Büro. - Foto: über boerse-global.de
Eine Hand hält einen Stift über einem Dokument, das an einen Stimmzettel oder ein offizielles Formular erinnert, in einem Büro. - Foto: über boerse-global.de
E-Mail-Archivierung: Neue Klarstellung vom 28. Mai regelt Pflichten - Foto: über boerse-global.de
E-Mail-Archivierung: Neue Klarstellung vom 28. Mai regelt Pflichten - Foto: über boerse-global.de
BAG erlaubt Wiederholungskündigung nach Versäumnisurteil - Foto: über boerse-global.de
BAG erlaubt Wiederholungskündigung nach Versäumnisurteil - Foto: über boerse-global.de