In einer akuten Krisensituation kann das Jugendamt Minderjährige vorübergehend aus der bisherigen Umgebung herausnehmen und an einem sicheren Ort unterbringen. (Archivbild) - Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa
In einer akuten Krisensituation kann das Jugendamt Minderjährige vorübergehend aus der bisherigen Umgebung herausnehmen und an einem sicheren Ort unterbringen. (Archivbild) - Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa