Thema: Hotelrecht

Hotelrecht, Kreditkartenhinterlegung

Hotelrecht: Kreditkartenhinterlegung nur mit klarer Vorabkommunikation

Ein unbesetzter Empfangstresen in einem modernen Hotel mit einem bereitstehenden Kartenlesegerät für die Kautionshinterlegung. - Foto: über boerse-global.de
Ein unbesetzter Empfangstresen in einem modernen Hotel mit einem bereitstehenden Kartenlesegerät für die Kautionshinterlegung. - Foto: über boerse-global.de

Hotels dürfen Kreditkarten als Sicherheit verlangen, müssen dies aber vorher mitteilen, Beträge angemessen wählen und spätestens nach 14 Tagen freigeben.

boerse-global.de, heute 09:48 Uhr