Thema: Freistellungsbescheid

Vereinssteuern, Freistellungsbescheid

Vereinssteuern: Freistellungsbescheid gilt fünf Jahre, Satzungsprüfung drei

Ein minimalistischer Schreibtisch mit unbeschriebenen Papierbögen und einem Füllfederhalter bei Tageslicht. - Foto: über boerse-global.de
Ein minimalistischer Schreibtisch mit unbeschriebenen Papierbögen und einem Füllfederhalter bei Tageslicht. - Foto: über boerse-global.de

BAföG bleibt grundsätzlich steuerfrei; zusätzliche Einkünfte können eine Erklärungspflicht auslösen, während Vereine eigene Fristen beachten müssen.

boerse-global.de, heute 01:39 Uhr