Thema: Flaschenpfand

BGH, Flaschenpfand

BGH stellt klar: Flaschenpfand muss extra angegeben werden

Sein Pfandflaschen-Geld spendete ein Obdachloser an ein Frauenhilfswerk. (Symbolbild)  - Foto: Lino Mirgeler/dpa
Sein Pfandflaschen-Geld spendete ein Obdachloser an ein Frauenhilfswerk. (Symbolbild) - Foto: Lino Mirgeler/dpa

Um die Preise von Waren besser beurteilen und vergleichen zu können, muss der Verkaufspreis und Pfandbetrag getrennt angegeben werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

dpa.de, 26.10.23 10:22 Uhr