Thema: Ehegattenunterhalt

Ehegattenunterhalt, Erben

Ehegattenunterhalt: Erben bleiben nach Tod des Ex-Partners zahlungspflichtig

Ein minimalistisches, sonnendurchflutetes Büro mit einem antiken Schreibtisch und ledergebundenen Büchern. - Foto: über boerse-global.de
Ein minimalistisches, sonnendurchflutetes Büro mit einem antiken Schreibtisch und ledergebundenen Büchern. - Foto: über boerse-global.de

Nach dem Tod des Unterhaltspflichtigen bleibt der Ex-Partneranspruch bestehen. Für Erben gilt jedoch eine Begrenzung durch den fiktiven Pflichtteil.

boerse-global.de, 14.09.26 17:48 Uhr