Thema: Datenauskünfte

E-Evidence-Verordnung, Datenauskünfte

E-Evidence-Verordnung: Neue 8-Stunden-Frist für Datenauskünfte

Eine Person arbeitet an einem Laptop in einem modernen, minimalistischen Büro, das eine Atmosphäre von Datensicherheit und Compliance vermittelt. - Foto: über boerse-global.de
Eine Person arbeitet an einem Laptop in einem modernen, minimalistischen Büro, das eine Atmosphäre von Datensicherheit und Compliance vermittelt. - Foto: über boerse-global.de

Die EU-weite E-Evidence-Verordnung gilt seit dem 18. August 2026. Unternehmen müssen Daten binnen 60 Tagen sichern und auf Anordnung in 10 Tagen herausgeben.

boerse-global.de, heute 00:32 Uhr