Thema: Betriebsänderung

Betriebsänderung, Arbeitgeber

Betriebsänderung: Arbeitgeber dürfen schon vor Interessenausgleich handeln

Ein Konferenztisch in einem modernen Büro mit ausgebreiteten Rechtsunterlagen und einem Füllfederhalter. - Foto: über boerse-global.de
Ein Konferenztisch in einem modernen Büro mit ausgebreiteten Rechtsunterlagen und einem Füllfederhalter. - Foto: über boerse-global.de

Arbeitgeber dürfen vor Abschluss des Interessenausgleichs vorbereitende Schritte einleiten solange keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen werden. Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bleibt umstritten. ...

boerse-global.de, heute 00:18 Uhr