Thema: Banküberweisung

Unterhaltsleistungen, Banküberweisung

Unterhaltsleistungen: Nur Banküberweisung zählt – Bargeld fällt weg

Laptop mit Online-Banking-Oberfläche und Steuerunterlagen auf einem Schreibtisch zur Veranschaulichung steuerlicher Nachweise. - Foto: über boerse-global.de
Laptop mit Online-Banking-Oberfläche und Steuerunterlagen auf einem Schreibtisch zur Veranschaulichung steuerlicher Nachweise. - Foto: über boerse-global.de

Seit 2025 akzeptiert das Finanzamt Unterhaltszahlungen nur noch per Banktransfer. Barzahlungen verlieren ihren Steuervorteil, Auslandszahlungen werden gekürzt.

boerse-global.de, heute 03:39 Uhr