Thema: Bankers

Cum, Ex-Tagebuchstreit

«Cum Ex»-Tagebuchstreit: Banker scheitert mit Beschwerde. Der wandte sich daraufhin an das höchste ...

Der Kläger hatte sich mit der Beschwerde in Karlsruhe gegen die Abweisung seiner Klage auf Unterlassung durch den Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr gewendet. - Foto: Uli Deck/dpa
Der Kläger hatte sich mit der Beschwerde in Karlsruhe gegen die Abweisung seiner Klage auf Unterlassung durch den Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr gewendet. - Foto: Uli Deck/dpa

Der BGH hatte schon im vergangenen Jahr entschieden: Die «Süddeutsche Zeitung» durfte aus Tagebüchern eines Bankers zitieren.

dpa.de, 22.04.24 13:44 Uhr