Thema: BZRG

Führungszeugnis, BZRG

Führungszeugnis §30a BZRG: Neue Vorlagen klären Grenzen für Arbeitgeber

Ein ordentlicher Schreibtisch mit juristischen Unterlagen und einem Füllfederhalter in einem hellen Büro. - Foto: über boerse-global.de
Ein ordentlicher Schreibtisch mit juristischen Unterlagen und einem Füllfederhalter in einem hellen Büro. - Foto: über boerse-global.de

Neue Arbeitshilfen erläutern, wann Firmen ein erweitertes Führungszeugnis verlangen dürfen und welche Grenzen Datenschutz sowie Arbeitsrecht setzen.

boerse-global.de, heute 11:39 Uhr