Thema: Augenscreening

Arbeitsunfall, Massage

Arbeitsunfall: Massage beim Arbeitgeber nicht versichert

Ein moderner, leerer Büroarbeitsplatz mit minimalistischer Einrichtung und natürlichem Licht. - Foto: über boerse-global.de
Ein moderner, leerer Büroarbeitsplatz mit minimalistischer Einrichtung und natürlichem Licht. - Foto: über boerse-global.de

Das Landgericht Karlsruhe prüft dms Augenscreening, während ein Münchner Urteil den Unfallversicherungsschutz bei freiwilligen Massagen begrenzt.

boerse-global.de, 09.09.26 20:30 Uhr
Ein minimalistischer, heller Behandlungsraum mit medizinischen Instrumenten in einer sterilen Umgebung. - Foto: über boerse-global.de
Ein minimalistischer, heller Behandlungsraum mit medizinischen Instrumenten in einer sterilen Umgebung. - Foto: über boerse-global.de