Thema: Aufforderung

Kündigungsschutz, Arbeitgeber

Kündigungsschutz: Arbeitgeber muss explizit zur Rückkehr auffordern

Ein leerer moderner Büroarbeitsplatz mit einem Schreibtisch und einem ergonomischen Stuhl vor einem Fenster. - Foto: über boerse-global.de
Ein leerer moderner Büroarbeitsplatz mit einem Schreibtisch und einem ergonomischen Stuhl vor einem Fenster. - Foto: über boerse-global.de

Arbeitnehmer müssen nach unwirksamer Kündigung nicht selbst aktiv werden. Erst eine klare Aufforderung des Arbeitgebers reaktiviert die Arbeitspflicht, wie ein Urteil aus Hessen zeigt.

boerse-global.de, 11.08.26 08:04 Uhr
Anzeige in einem Flugzeig (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Anzeige in einem Flugzeig (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Schild Stand with Ukraine liegt auf dem Boden (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Schild Stand with Ukraine liegt auf dem Boden (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Selena Gomez überraschte am Wochenende das Volleyballteam einer Highschool mit einem Besuch. (Archivbild) - Foto: Scott A Garfitt/Invision/AP/dpa
Selena Gomez überraschte am Wochenende das Volleyballteam einer Highschool mit einem Besuch. (Archivbild) - Foto: Scott A Garfitt/Invision/AP/dpa