Thema: Arbeitnehmerzurechnung

BGH-Urteil, Arbeitnehmerzurechnung

BGH-Urteil: Keine Arbeitnehmerzurechnung in Gemeinschaftsbetrieben

Moderne Glasfassade eines Bürogebäudes bei Sonnenuntergang als Symbol für Unternehmensstrukturen und Rechtsfragen. - Foto: über boerse-global.de
Moderne Glasfassade eines Bürogebäudes bei Sonnenuntergang als Symbol für Unternehmensstrukturen und Rechtsfragen. - Foto: über boerse-global.de

Der BGH verneint die wechselseitige Zurechnung von Beschäftigten im Gemeinschaftsbetrieb für die Drittelbeteiligung. Nur eigene Mitarbeiter zählen für Schwellenwerte.

boerse-global.de, heute 04:18 Uhr