Thema: Arbeitgeberhinweise

Urlaubsansprüche, Arbeitgeberhinweise

Urlaubsansprüche: Die 3-Jahres-Frist beginnt nicht automatisch zu laufen

Ein minimalistischer Schreibtisch aus Eichenholz mit einem leeren Notizbuch und einem Füllfederhalter. - Foto: über boerse-global.de
Ein minimalistischer Schreibtisch aus Eichenholz mit einem leeren Notizbuch und einem Füllfederhalter. - Foto: über boerse-global.de

Urlaubsansprüche bleiben ohne nachweisbare Arbeitgeberhinweise bestehen; beim Jobwechsel verhindern Anrechnungsregeln doppelte Ansprüche.

boerse-global.de, heute 18:30 Uhr