VfL Bochum, Ruhrstadion

VfL Bochum verbietet Hüpfen in der Ostkurve bis 2028

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 12:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Der VfL Bochum darf die Ostkurve weiterhin voll auslasten, muss dort aber synchrones Springen verhindern. Bei Verstößen könnte die Osttribüne mit bis zu 10.000 Plätzen gesperrt werden.

Hüpfverbot für Ostkurve im Bochumer Ruhrstadion
Bochum-Fans (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Für die Ostkurve des Bochumer Ruhrstadions gilt ab sofort ein Hüpfverbot. Der VfL Bochum und die Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft teilten am Mittwoch mit, dass gemeinschaftliche, rhythmische Sprungbewegungen in den Blöcken N2, O, P und Q untersagt sind.

Stehplätze bleiben vollständig geöffnet

Hintergrund sind Untersuchungen zum Schwingungsverhalten der Stehstufenelemente auf der Osttribüne zu Beginn der laufenden Saison. Ein beauftragtes Ingenieurbüro stellte fest, dass bei bestimmten Zuschauerbewegungen starke Schwingungen auftreten können, die insbesondere bei ungeübten Stadionbesuchern Unwohlsein auslösen könnten.

Die Tragfähigkeit der Osttribüne sei gegeben, teilten die Verantwortlichen mit. Durch gemeinsames, synchronisiertes Hüpfen oder Springen könne jedoch ein sogenannter Trampolineffekt entstehen. Die Bauaufsichtsbehörde Bochum verpflichtete die Eigentümerin deshalb per Ordnungsverfügung zunächst zu einem Hüpfverbot als Alternative zu einer Sperrung der Tribüne.

Torjubel bleibt erlaubt

Der VfL muss die Vorgabe als Pächter und Veranstalter ab sofort an Heimspieltagen umsetzen und kontrollieren. Ab der Partie gegen Arminia Bielefeld am Sonntag kann die Ostkurve weiterhin vollständig als Stehplatzbereich genutzt werden.

Das Verbot betrifft ausdrücklich nur choreographiertes, gemeinschaftliches Springen. Der Torjubel bleibt erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen drohen nach Angaben des Vereins erhebliche Konsequenzen.

Sperrung von bis zu 10.000 Plätzen möglich

Sollte der VfL das Hüpfen nicht verhindern können, kann die gesamte Osttribüne gesperrt werden. In diesem Fall könnten bis zu 10.000 weitere VfL-Fans die Heimspiele nicht live im Stadion verfolgen.

Der Verein verwies auf den Modernisierungsbedarf des in die Jahre gekommenen Stadions. Die Sanierung der Osttribüne ist bereits Teil der geplanten Arbeiten, die bis 2028 abgeschlossen werden sollen. Mit deren Ende soll auch das Hüpfverbot aufgehoben werden.

Das Verbot betrifft nicht die Nutzung der Ostkurve als solche, sondern eine klar abgegrenzte Form der Fankultur: gemeinschaftliche, rhythmische und synchronisierte Sprungbewegungen. Für den VfL Bochum bedeutet das zunächst, dass die Stehplatzblöcke N2, O, P und Q bei voller Auslastung geöffnet bleiben können. Damit wird die unmittelbare Folge der festgestellten Schwingungen auf eine Verhaltensregel begrenzt, statt den gesamten Bereich zu sperren.

Technisch entscheidend ist der sogenannte Trampolineffekt. Bewegen sich viele Menschen gleichzeitig im gleichen Rhythmus, können sich die dynamischen Kräfte stärker addieren als bei unabhängigem Verhalten. Die dts-Meldung stellt zugleich klar, dass die Tragfähigkeit der Tribüne gegeben ist und die Einschränkung vor allem mögliche Unwohlseinsreaktionen bei bestimmten Bewegungen verhindern soll. Torjubel bleibt ausdrücklich erlaubt; untersagt ist das choreografierte Springen.

Zwischenlösung bis zur Modernisierung

Die Regelung verknüpft Sicherheitsvorsorge mit einem erheblichen organisatorischen Risiko. Der VfL muss das Verbot an Heimspieltagen umsetzen und kontrollieren; bei einem Scheitern droht als nächste Stufe die Sperrung der gesamten Osttribüne. Bis zu 10.000 Fans könnten dann ihre Mannschaft nicht mehr im Stadion verfolgen. Dass die Osttribüne Bestandteil der bis 2028 geplanten Modernisierung ist, macht das Hüpfverbot zu einer Übergangslösung: Es hält den Bereich kurzfristig offen, verschiebt die strukturelle Lösung aber in den Bauprozess.

Für die Partie gegen Arminia Bielefeld am Sonntag wird daher besonders die Kommunikation zwischen Verein und Fans entscheidend sein. Der Verein setzt auf freiwillige Befolgung und ein gemeinsames Verantwortungsgefühl, muss zugleich aber deutlich machen, dass Verstöße nicht nur einzelne Personen, sondern die Nutzungsmöglichkeit der gesamten Kurve gefährden können.

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