Lausitzer Rundschau: Merkel konnte nicht anders Bundesregierung gibt türkischem Antrag gegen Böhmermann statt.
16.04.2016 - 01:25:54Cottbus - Natürlich gehört § 103 des Strafgesetzbuches, die Strafbarkeit der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes oder Regierungsmitgliedes, schleunigst abgeschafft. Majestätsbeleidigung, was soll denn das im 21.