Cottbus, Natürlich

Cottbus - Natürlich gehört § 103 des Strafgesetzbuches, die Strafbarkeit der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes oder Regierungsmitgliedes, schleunigst abgeschafft

16.04.2016 - 01:25:54

Lausitzer Rundschau: Merkel konnte nicht anders Bundesregierung gibt türkischem Antrag gegen Böhmermann statt. Majestätsbeleidigung, was soll denn das im 21. Jahrhundert? Und dann muss auch noch jeweils die Bundesregierung entscheiden, ob er angewendet wird, ...

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