Böhmermann, Ermächtigung

Im Fall Böhmermann ist die Ermächtigung der Bundesregierung zur Strafverfolgung wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches am Dienstag bei der Staatsanwaltschaft Mainz eingetroffen

26.04.2016 - 15:25:45

Fall Böhmermann: Ermächtigung der Regierung bei Staatsanwaltschaft eingegangen.

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