Cannabis-Legalisierung entlastet Ermittler kaum
11.04.2025 - 13:00:00 | dts-nachrichtenagentur.deIn dem neuen Paragrafen werden etwa der Besitz von mehr als 30 Gramm Cannabis oder der unerlaubte Anbau geahndet. Anders als unter der alten Rechtslage wird laut Bundeskriminalamt für die neue Regelung nicht erfasst, welcher Anteil der 17.000 Fälle als "konsumnah" gilt. Viel diskutiert wurde im Zuge der Legalisierung der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Laut Kriminalstatistik sind bei den neu geregelten Cannabis-Delikten rund zwölf Prozent aller Tatverdächtigen minderjährig.
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